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Zündholzindustrie im Kanton Glarus
Die Zündholzindustrie im Kanton Glarus war kaum verbreitet. In zugänglichen Archivunterlagen lassen sich keine Beweise finden, dass hier bereits vor 1850 Zündhölzer hergestellt worden sind. Diese Behauptung ist im Zusammenhang mit Joachim Legler herbeigeführt worden, der im Jahr 1847 eine Zündholzfabrik in Aarmühle bei Interlaken in Betrieb genommen hat. Bewiesen ist ein Gründungsvorhaben in Engi, welches bei den Vorarbeiten zum Fabrikgesetz erwähnt wird, sowie der Sitz der Aktiengesellschaft Phos in Glarus.
Phos Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft Phos ist im Jahr 1922 in Zürich gegründet worden.
Zweck dieser AG war die Fabrikation und der Handel von Zündhölzern im allgemeinen und der zugehörigen Schachteln; sowie speziell Zündhölzer und Schachteln gemäss dem Erfindungspatent von Dr. Grossmann. Der hier erwähnte Dr. Grossmann ist uns bereits als Zündholzfabrikant in Bollingen-Jona, Kanton St. Gallen bekannt.
Zur Fertigung der neuen speziellen Zündhölzer kam es erst im Jahr 1924 in Fabrikräumen, die sich in Albisrieden befanden. Die neuen Streichzünder, auch als Zündpillen bezeichnet, wurden maschinell hergestellt, wobei auf dem Kern aus einer Mischung von Paraffin und Kreide die Zündmasse aufgetragen wurde. Die Entzündung erfolgte durch reiben an der Reibfläche , die am Verpackungssäckchen angebracht war.
Zum 1.8.1928 wird der Sitz der Gesellschaft nach Graubünden verlegt, wo er sein Domizil bei Dr. jur. Rudolf Galatti, Rechsanwalt in Glarus findet.
Ob zu dieser Zeit die Zündpillen noch weiter in Albisrieden gefertigt werden, muss noch geklärt werden.
Am 16.2.1935 wird durch das Zivilgericht des Kantons Glarus gegen die Phos A.G. das Konkursverfahren eröffnet, welches sein Ende im Jahr 1937 findet.
Sowohl die „ Schweizerische Eisenbahn- und Handelszeitung“, wie auch die „ Zeitschrift für schweizerische Statistik“ berichten im Jahr 1865 im Zusammenhang mit dem Inspektorenbericht, dass in Engi eine Zündholzfabrik gegründet werden soll.
Wahrscheinlich ist dieses Vorhaben aber nie verwirklicht worden, denn auf eine Betriebsgenehmigung seitens des Regierungsrats Glarus gibt es keine Hinweise. Auch eine Unterstellung unter des Fabrikgesetz ist nicht erfolgt.
© Schweizerisches Zündholzmuseum
Dieter Weigelt, November 2003
1. Amtsblatt des Kantons Glarus Nr. 14 vom 6.4.1935
2. Zeitschrift für Schweizerische Statistik, 01/1865
3. Landesarchiv Glarus, Akten Fabrikpolizei Rubr. L, Nr.13, Handelsregister, Konkursunterlagen.
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