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Forschung


Zündholzfabriken im Kanton Bern

Amtsbezirk Niedersimmental


1856 - 1858 Erlenbach

Jakob Karlen und Sohn

Zündhölzchenfabrikation, im Kleindorf Erlenbach

Obwohl Jakob Karlen, Oberst sowie National- und Grossrat sich bereits im Jahr 1855 um eine Betriebsbewilligung zum weiteren Betrieb der Zündholzfabrik am Brodhäusi in Wimmis bemüht, stellt er im Jahr 1856 ein weiteres Gesuch. Es geht um den Bau einer Zündholzfabrik im Kleindorf Erlenbach in der Zündhölzchen ganz neuer Art hergestellt werden sollten. Sie lassen sich nirgends anders als auf einer eigenen chemisch zubereiteten Fläche entzünden und sind deshalb nicht feuergefährlich, sie enthalten auch keine der Gesundheit nachteiligen Stoffe und sind so zu sagen geruchlos. Es sollten hier also die ersten Sicherheitszündhölzer schwedischer Art gefertigt werden. Nachdem die Fertigung dieser Zündhölzer auch aufgenommen worden ist, wird seitens Karlen im Jahr 1857 ein weiteres Gesuch gestellt. Es sollen im selben Gebäude auch Zündhölzchen mit Phosphor gefertigt werden. Das Gesuch für dieses Ansinnen wird seitens des Regierungsstatthalteramtes in Wimmis weiter an die Direktion des Innern des Kantons Bern gesendet. Im Begleitschreiben zum Gesuch sind aber einige Bedingungen zu finden, die vor der Erteilung der Betriebsbewilligung auch erfüllt werden müssten. Es kommt in Erlenbach, vermutlich wegen der hohen Anforderungen, nicht zur Fabrikation der Phosphorzündhölzchen. Die letzten Hinweise auf diese Fabrik sind im Jahr 1858 zu finden. In den Berichten des Amtsbezirks an den Kanton findet sich keine Erwähnung.

1850 - 1852 Wimmis

Anna, Maria Schmid, Zündholzfabrik beim Brodhüsi

Im Jahr 1850 gründet Frau Anna - Maria Schmid geb. Dänzer von Adelboden in der Ziegelhütte beim Brodhüsi eine Zündholzfabrik . Es war in dieser Zeit ungewöhnlich, dass eine Frau Fabrikbesitzerin werden sollte, aber sie tat das wohl deswegen, da ihr Ehemann David Schmid von Beruf Notar, Statthalter und Gerichtsschreiber war. Die Fabrikation soll in einer Ziegelhütte stattgefunden haben, die Frau Schmid am 1. März 1852 vom David Karlen von Diemtingen gekauft hat.

Anderseits bestehen Hinweise darauf, dass der Kauf bereits zum 20. Hornung 1850 erfolgt sein sollte, wobei auch eine Betriebserlaubnis vom 5. März 1850 vom Regierungsrat erteilt worden ist.

Bereits im Jahr 1851 wünschen die Töchter von Anna Maria Schmid die Fabrik zu übernehmen. In dieser Hinsicht kommt es zu familiären Streitigkeiten die dazu führen, dass die Fabrik seiten Frau Schmid im Jahr 1853 aufgegeben und per Kaufbrief auf die Tochter Marianne Karolina Schmid übertragen wird.

1852 - 1858 Wimmis

David Karlen & Comp.

Zündholzfabrik beim Brodhüsi und der Steinernen Brücke

Ab dem Jahr 1852 wird die Fabrik von David Karlen betrieben, was er aber mit weiteren Teilhabern tun musste. Im Bericht des Amtsbezirks für das Jahr 1853 und 1854 wird über die Käsehandlung Gesellschaft Müller, Karlen & Comp. in Erlenbach gesprochen, die auch die Reibzündhölzchen-Fabrikation beim Brodhüsi zu Wimmis ziemlich grossartig betreibt, und den armen Kindern der Gemeinden Wimmis und Reutingen durch Arbeit in der Fabrik, auch aber der überaus armen Bevölkerung durch Fabrikation der Schachteln einigen Verdienst verschafft. Im Jahr 1855 soll die Fabrik bereits 120 Arbeiter beschäftigt haben. Zu dieser Zeit geht es um die Vergrösserung der Fabrik im Brodhäusi wozu die Gemeinde sowohl Gelände an der Zielhütte am Brodhüsi wie auch auf dem Gand vor der Steineren Brücke an David Karlen verkauft. Der Vertrag wird zwar mit David Karlen geschlossen, es steht in ihm aber auch oben „ die dortigen Besitzer“. Die eigentlichen Besitzstände zur dieser Zeit sind also ziemlich undurchsichtig. Die Hälfte der Liegenschaft gehörte nämlich bis zum 11. März 1858 dem Jakob Krächenbühl, Christians des Gerbers Sohn, er war der Ehemann von Marianne Karolina Schmid.

1858 - 1864 Wimmis

Jakob Karlen & Comp.

Zündholzfabrik beim Brodhüsi

Obwohl die Fabrik durch weitere Zukäufe an Gelände sich weit über den ursprünglichen Standort ausbreitet, wird sie noch durch Jahre beim Brodhüsi genannt . Am 11. März 1858 erwirbt Karlen ½ der Liegenschaft von Jakob Krächenbühl. Wie er in den Besitz der zweiten Hälfte gekommen ist, ist vorerst unklar.

Johann Jakob Karlen, Oberst, National- und Grossrat aus Erlenbach gilt ab 1858 als neuer Besitzer der Fabrik, ihre Bezeichnung wird allerdings in einigen Archivunterlagen als Jakob Karlen & Sohn ausgewiesen. Das Fabrikgebäude unter Nr. 216 ist für Fr. 5.600 vor Brand versichert.

Im Jahr 1857 werden in Brodhüsi bei einer Beschäftigung von ca. 200 Kindern und 40 Erwachsenen , jährlich 10 Millionen Schachteln Zündhölzchen gefertigt. Im Jahr 1865 verfügt die Fabrik bereits über Einlegemaschinen und fertigt mit 80 Arbeitern 200.000 Schachteln Zündhölzer wöchentlich.

1864 - 1874 Wimmis

Johann Jakob Karlen

Zündholzfabrik beim Brodhüsi

Am 5. Juni 1865 meldet das Gemeinderatsprotokoll von Wimmis folgendes: „Dem Gemeinderat wurde vorgelegt Kaufbeile zwischen Herrn Oberstleutnant Jakob Karlen, in Erlenbach als Verkäufer und seinem Sohn Herrn Joh. Jak. Karlen , Hauptmann, auch in Erlenbach als Käufer der Brodhüsi Fabrikgebäude nebst Zubehör, datiert vom 2. September 1864, mit Fertigung vom 2. Jenner 1865“

Die Fabrik geht also vom Vater Jakob Karlen auf Sohn Johann Jakob Karlen über. Der Beschreibung des Amtsarztes ist es zu verdanken, dass wir aus dem Jahr 1867 auch einiges zu den Fabrikräumlichkeiten erfahren können. Wir lesen dazu: „ Eine der zweckmässigen Fabriken wegen geräumiger und hoher Lokalien. Dieselbe ist zweistöckig. Unten befinden sich Küche, Trocken- und Packzimmer. Diese Lokale haben 10 ½`(1 Meter = ca. 3,34 Fuss) Höhe. Oben sind die Räume zum Einlegen, zum Verpacken in die grösseren Kisten etc. mit 9`Höhe. Die Küche sollte besser von den übrigen Lokalien abgeschlossen sein. Die Einlegemaschine sollte statt in der Küche in einen anderem Raum aufgestellt werden“. Zur Fabrik gehörte noch im eigenen Gebäude ein Dörrofen sowie ein Holzschopf. Sowohl in den Beschreibungen vom Amtsarzt, wie auch den Kaufbeilen ist kein genauer Hinweis darauf, wo die rohen Hölzchen, wie auch Schachteln hergestellt werden könnten. Für die Holzarbeiten ist vermutlich ein weiteres Gebäude, das bei der Wimmis – Porte – Brücke stand verwendet worden. Aus dem Jahr 1869 ist uns der erste Brandschaden bekannt, der durch Zufall entstanden sein soll. Der Betrieb war auf 10.000 Fr. versichert, der entstandener Schaden ist hier auf 999,70 Fr. geschätzt worden.

1874 - 1875 Wimmis

Rosalie Karlen, Johanns Jakobs sel., Witwe

Zündholzfabrik beim Brodhäusi

Frau Rosali Karlen übernimmt die Fabrik nachdem ihr Ehemann Johann Jakob am 10. Nov. 1873 verstorben ist. In den Adressbüchern für das Jahr 1877 ist die Fabrik aber weiter als Karlen J. & Sohn aufgenommen, die Schreibweise Brodhüsi wird auf Brodhäusi abgeändert. Bereits nach kurzer Zeit wird die Fabrik verkauft.

1875 - 1876 Wimmis

J. Karlen & Sohn, Zündholzfabrik beim Brodhäusi

Inhaber: Gottlieb Karlen

Die Witwe des Joh. Jak. Karlen verkauft am 5. April 1875 die Fabrik an Herrn Gottlieb Karlen, Gottliebs sel. von Thun und Erlenbach. In der Kaufbeile ist u.a. festgelegt: “ Pkt. 5. Dem Herrn Käufer wird das Recht eingeräumt, sich zum Betriebe seines Zündhölzchenfabrikationsgeschäftes der bisherigen Firma „ J. Karlen u. Sohn“ zu bedienen“. Ob zwischen Johann Jakob Karlen und Gottlieb Karlen irgendein Verwandtschaftsverhältnis bestand ist nicht nachgewiesen.

Auch Gottlieb Karlen entscheidet sich bereits nach einem Jahr zum Verkauf der Fabrik.

1876 - 1899 Wimmis

August Karlen

Zündholzfabrik beim Brodhäusi

Die neue Kaufbeile ist am 13.11.1876 gefertigt und am 2.12.1876 ins Grundbuch eingetragen worden. Gottlieb Karlen, Gottliebs sel. von Thun und Erlenbach verkauft die beim Brodhäusi gelegene Fabrik an August Karlen, Gottfrieds sel. von Diemtigen und Erlenbach, Cavallerie Wachtmeister und Wirth beim Brodhäusi. In den Kaufbestimmungen wird u.a. festgehalten: „ Der Verkäufer verpflichtet sich im fernerem folgende Eirichtungen und Reparationen auf eigene Kosten ohne Anrechnung vornehmen zu lassen. Erstellung der Ventilatoren vom Parterre bis auf das Dach nach gegebener Vorschrift, neue und praktische Anbringung des Rahmenschlitten, vollständige Ausführung der begonnenen Versicherung des Dörrofens und solide Renovation des Fabrikgebäudes gegen das Brodhäusi.“ Die Fabrikausstattung musste zur dieser Zeit nicht die beste gewesen sein und entsprach nicht mehr den Anforderungen, die im „ Regulativ für die Zündhölzchen-Fabriken“ des Kantons Bern vom 15.12.1865 festgelegt worden sind.

Es sollte für die Fabrikanten aber noch schlimmer kommen, am 23.3.1877 wird das Bundesgesetz, betr. die Arbeit in den Fabriken beschlossen. Es werden Eidgenössische Fabrikinspektoren berufen, die Kontrollen vornehmen, Anweisungen erteilen usw. Am 23.12.1879 kommt ein weiters Bundesgesetz betr. „ die Fabrikation von Phosphorzündhölzchen.....“ kurz es wird verboten für die Fertigung von Zündhölzchen gelben Phosphor zu verwenden.

In der Fabrik sind zur dieser Zeit wöchentlich 300 Kisten Zündhölzer fabriziert worden.

Noch zur Fabrikausstattung aus sanitärer Sicht: im Verwaltungsbericht des Amtsbezirks für das Jahr 1889 wird der Fabrik von Karlen folgendes bescheinigt: „Das Auftreten von Phosphornekrose ist in der hiesigen gut eingerichteten und in den 50er Jahren gegründeten Fabrik nur in 4 Fällen constatiert, seit vielen Jahren ist kein frischer Fall mehr vorgekommen und lässt sich die Nekrose in richtigen Fabriken und bei genügend aufmerksamen Arbeitern wohl vollständig vermeiden.“

Im Jahr 1878 legt die Zündwaarenfabrik J. Karlen & Sohn dem Regierungsrat des Kanton Bern ihre Fabrikordnung vor, die am 19.11.1878 genehmigt und zum Aushang freigegeben wird.

Mit den Bundesgesetz vom 23.12.1879 werden die Fabrikanten in eine bald ausweglose Situation gestellt. Die bisherigen Zündhölzchen dürfen nicht mehr hergestellt werden, für die sicheren sog. Schweden fehlt es an technischer Ausstattung und für die sicheren überall entzündbaren gibt es noch keine verwertbaren Rezepte. In dieser Zeit werden die Zündhölzer massenweise in die Schweiz aus den Ausland geschmuggelt bzw. es kommt zu deren unerlaubten Fertigung. Auch gegen Karlen liegt aus dem Jahr 1881 eine Anzeige vor, er soll noch nach der bisherigen Methode Zündhölzer fabriziert haben, wozu er beim Rösti in Frutigen 500.000 Schachteln für Phosphorzündhölzchen bestellte.

Vom 1.11.1880 ist uns die erste Schutzmarke der Firma August Karlen bekannt, die beim Eidg. Amt für Geistiges Eigentum in Bern hinterlegt worden ist. Am 31.12.1880 wendet sich Karlen an die Direktion des Innern mit einen Baugesuch, der ihm eine weitere Fabrikation nach neuer Rezeptur ermöglichen soll. Die neue Fabrikanlage nach vorgelegten Plänen wird genehmigt. Die nun nach neuer Rezeptur gefertigten Zündhölzer mussten von minderer Qualität gewesen sein, denn es sind einige Vorgänge aktenkundig, wo es zu Verbrennungen der Kunden gekommen sein soll.

Im Bericht des Amtsarztes für das Jahr 1881 wird hervorgehoben, dass in Brodhäusi sowohl eine Zündhölzchen- und eine Schachtelfabrik betrieben werden. Die Zündholzfabrik befindet sich im umgebauten alten Gebäude, wo jetzt in einem Anbau der Tunkraum untergebracht worden ist. Die Reibmühlen sind in der Schachtelfabrik am rechten Ufer der Simme aufgestellt. Die Schachtelfabrik besitzt ein Wasserradantrieb.

Am 27.02.1883 erscheint im Grundbuch folgender Eintrag: „ Inhaber der Firma Aug. Karlen, in Brodhäusli b. Wimmes ist August Gottfried Karlen-Cottier, von Diemtigen, beim Brodhäusi zu Wimmes. Natur des Geschäftes: Zündwaarenfabrikation und Hotelbetrieb.“ August Karlen betreibt also parallel zur Zündholzfabrik auch ein Hotel, dieses wird erst im Jahr 1898 an Friedrich Beck verkauft.

Im Jahr 1884 kommt es zu einen weiteren Ausbau der Fabrik, diesmal wird die Verlängerung um 15 Fuss des Tröcknungsgebäudes bei der Steinern Brücke erlaubt. Ob in diesem Gebäude Bretter oder Schachteln getrocknet worden sind, wird uns leider nicht gesagt.

Die Zündwarenfabrikanten gründen im Jahr 1890 die Zündwaarengesellschaft Frutigen. Sie verpflichten sich zur Einschränkung ihrer Produktion bei einheitlichen Preisen. Es geht um die Begrenzung des Konkurrenzkampfs bei dem der Verkauf von Zündhölzchen sogar unter den Fertigungskosten erfolgt ist. August Karlen verpflichtet sich seine wöchentliche Produktion auf 350 Kisten zu beschränken (1 Kiste = 100 Pakete zu 10 Schachteln) . Die Fabrik von August Karlen ist die grösste im ganzen Berner Oberland, beschäftigt 100 Arbeiter und verfügt über einen Wasserantrieb von 10 PS. Seine nächsten Konkurrenten kommen bloss auf eine wöchentliche Fertigung von 80 Kisten. Es gibt aber auch Fabriken, wo nur 30 Kisten wöchentlich hergestellt werden. Bei der Fertigung werden auch Einlegemaschinen verwendet.

In einer im Jahr 1891 durchgeführten Inventarschätzung wird belegt:

Holzdrahtfabrik, Liegenschaft 5.180 Fr., Maschinen und Einrichtungen 9.730 Fr.

Zündholzfabrik, Liegenschaft 10.830 Fr., Maschinen und Einrichtungen 14.710 Fr.

Das Jahr 1892 ist leider durch den zweiten Brandfall gekennzeichnet, es brennt die Sägerei mit grossen Holzvorräten ab. Wahrscheinlich aus dieser Erfahrung her stellt Karlen Ende 1892 folgendes Gesuch: „ Um die Bewilligung zur Erstellung eines Gebäudes zur Holzdrahtfabrikation auf dem alten Bauplatz bei der Wimmisbrücke, nebst einem Waarenschuppen oder Vorratskammer. Das Gebäude soll aus Holz und Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt 12 Meter lang und 9 Meter breit werden, und nur aus einen einzigen Arbeitsraum vom 4,2 Meter Höhe bestehen, welcher durch 6 auf 2,4 Meter hohe und 1, 2 Meter breite Fenster erleuchtet wird.“ Am 23. Januar 1897 genehmigt der Regierungsrat des Kantons Bern eine neue Fabrikordnung, wo u.a. die Arbeitszeit auf 10 Stunden täglich festgelegt wird. Es besteht auch ein gegenseitiger Kündigungsschutz von 14 Tagen.

Fabrikant und Wirt August Karlen stirbt im Jahr 1899, wobei er ein rohes Vermögen von 495.214 Fr., direkte Ansprüche 101.132 Fr. hinterlässt. Er verbleiben die Witwe Frau Ida Karlen-Cottier, sowie die minderjährigen Kinder Hulda, August und Hans.

1899 - 1903 Wimmis

Hans Zumstein, chemische Zündwarenfabrik

Immobilienbesitzer: Motor, Aktiengesellschaft in Baden

Obwohl die Direktion des Innern im Jahr 1900 die Firmenänderung August Karlen auf Hans Zumstein verkündet, stimmt das mit der wirklichen Sachlage nicht überein. Die rechtlichen Verhältnisse waren auch der Bevölkerung von Wimmis nicht bekannt. Alle glaubten der neue Eigentümer sei Hans Zumstein. So war es aber nicht, denn laut Kaufbeile vom 6. November 1899 verkauft Frau Ida Karlen-Cottier das Fabrikareal beim Brodhäusi, sowie die Fabrikanlage am rechten Ufer der Simme an die Firma Motor Aktiengesellschaft für angewandte Elektrizität in Baden für die Kaufsumme von 160.000 Fr. Was die Aktiengesellschaft mit der Fabrik vor hatte ist nicht näher bekannt. Es ist auch nicht bekannt, ob Hans Zumstein weiter als Betriebsleiter bzw. schon als Pächter den Betrieb aufrecht erhalten hat. Im Gemeinderatsprotokoll wird er aber bereist als Zündholzfabrikant bezeichnet. Wie verzwickt die Eigentumsverhältnisse gewesen sein mussten, ist auch dem Eintrag vom 12. Dezember 1899 ins Handelsregister zu entnehmen, er lautet: „Die Firma Aug. Karlen beim Brodhäusi zu Wimmes (SHAB Nr. 35 vom 12. März 1883, pag. 263 und Nr. 151 vom 18. März 1898, pag. 625) ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Aktiven und Passiven gehen über an die Firma „ Hs. Zumstein“.

Inhaber der Firma Hs. Zumstein in Wimmis ist Hans Zumstein von Seeberg, wohnhaft in Wimmis. Die Firma übernimmt Aktiven und Passiven der erloschenen Firma „Aug. Karlen“ beim Brodhäusi zu Wimmis. Natur des Geschäftes: Zündwarenfabrikation. Geschäftslokal : Beim Brodhäusi.“

Die Bedingungen für den Betrieb einer Zündholzfabrik lagen um das Jahr 1899/1900 nicht besonders günstig. Am 2.11.1899 ist das Bundesgesetz betr. die Fabrikation und Vertrieb von Zündhölzern beschlossen worden in dem endgültig die Verwendung von gelbem Phosphor bei der Herstellung von Zündhölzern untersagt wird.

Hans Zumstein war in der Zündholzfabrik beim Brodhäusi bereits seit 1882 beschäftigt, zunächst als Buchhalter und Organisator später als Betriebsleiter. Auch für die Jahre 1900 bis 1902 muss er als Fabrikant angesehen werden. Im Jahr 1900 äussert er als Zündholzfabrikant den Wunsch, die Quelle im Burgholz zu kaufen, um sie nach Brodhäusi zu leiten, womit die Behörde auch einverstanden ist.

1903 - 1922 Wimmis

Hans Zumstein, chemische Zündwarenfabrik

Die Kaufbeile zwischen der Firma Motor Aktiengesellschaft und Hans Zumstein, Andreas sel. von Seeberg, Fabrikant und Gemeinderat von Wimmis wird erst am 2. November 1903 gefertigt. Die Firma H. Zumstein erhält bereits am 3.Mai 1900 vom Regierungsrat des Kantons Bern eine Zündhölzchenfabrikations-Bewilligung, die im Gesetz vom 2.11.1898 vorgeschrieben ist. Unter bestimmten Bedingungen wird es hier H. Zumstein erlaubt phosphorfreie Zündhölzchen zu fabrizieren und zu verkaufen.

Im Jahr 1901 werden die Zündholz-Verpackungen aus Wimmis noch weiter als Firma Aug. Karlen gestempelt, was für Irritationen bei der Konkurrenz sorgt. Es kommt zur Auflage seitens der Kommission des Innern, dass ab den 1. April 1901 alle Produkte aus Wimmis mit der Etikette von H. Zumstein versehen sein müssen. Im Jahr 1901 wird seitens H. Zumstein dem schweizerischen Industrie Departement auch ein eigenes Rezept für phosphorfreie überall entzündbare Zündhölzer vorgelegt und auch genehmigt. Es werden in dieser Zeit täglich 45 bis 60 Kisten Zündhölzchen hergestellt.

Es muss in der Fabrik einen weiteren Brandfall gegeben haben, denn im Jahr 1904 legt Hans Zumstein dem Regierungsrat Baupläne für den Wiederaufbau seiner abgebrannten Zündholzfabrik vor, die Betriebsbewilligung für den Neubau wird erst 1906 erteilt.

Im Jahr 1908 lesen wir über eine Fabrikbewilligung für ein Transformatorenhäuschen, neue Trockenkammern und die neu aufgeführte Zündhölzchendrahtfabrik. In der Zeit bis 1919 sind einige Geländekäufe, wie auch durchgeführte Geländetauschaktionen zu verzeichnen.

Im Jahr 1914 findet in Bern die Schweizerische Landesausstellung statt. Auch Hans Zumstein nimmt hier teil und wird für seine Zündhölzer mit der silbernen Medaille ausgezeichnet.

Die Fabrik wird weiter modernisiert und erhält im Jahr 1915 eine neue Dampfanlage für Fabrikations- und Heizzwecke. Durch ein aus dem Jahr 1920 publiziertes Foto, bei dem alle fotografierten Arbeiter auch namentlich bezeichnet werden, erfahren wir, dass Hans Zimmermann die Komplett-Maschine bedient hat. Bloss grosse Zündholzfabriken konnten sich eine so moderne Maschine leisten. Der ganze Produktionsablauf war auf diese Maschine ausgerichtet und ermöglichte einen entsprechend grossen Fabrikationsausstoss. Zur dieser Zeit wird bereits an Reklame gedacht , wozu auch die schön gestalteten Briefpapierköpfe gehören. Auch Empfehlungskarten für den Reisenden der Fabrik sind bekannt, die Kunden sind regelmässig besucht und umworben worden.

Im Jahr 1921 berichtet die Ortspolizeibehörde an das Regierungsstatthalteramt Wimmis, über die Einhaltung seitens der Zündhölzchenfabrik des Herrn Hans Zumstein der Richtlinien des Fabrikgesetzes. Es wird hier u.a. ausgeführt: "Arbeiter, welche davon Gebrauch machen wollen, werden mittags und abends im besonderen Speisesaal verpflegt. Das Essen besteht aus Milch, Suppe und Gemüse je nach Wunsch, es wird dafür eine Vergütung von Cts. 25 bzw. Cts. 45 verlangt.

Die normale Arbeitszeit ( 9 Stunden 20 Minuten) wird eingehalten, der Samstag ist ganz frei. Der Fabrikbesitzer sorgt für einen geordneten Fabrikbetrieb. Es wird hervorgehoben, dass in der Fabrik eine ganz bedeutende Anzahl Leute Beschäftigung finden, die mit Rücksicht auf ihre geistigen und körperlichen Kräfte nicht im Stande wären bei anderer Arbeit ihr Auskommen zu verdienen. Zur dieser Zeit konnte Hans Zumstein noch vermuten, dass es einmal den Schwedentrust von Ivar Kreuger geben wird.

1922 - 1938 Wimmis

Zündholzfabrik Hans Zumstein A.G.

Im Jahr 1922 wird die Zündholzfabrik Hans Zumstein in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die am 19. und 22. November 1922 festgestellten Statuten sagen zu der Gesellschaft folgendes aus: "Unter der Firma Zündholzfabrik Hs. Zumstein, Aktiengesellschaft, gründet sich mit dem Sitze in Wimmis eine Aktiengesellschaft zum Zwecke des Betriebes der Zündholzfabrik, der Fabrikation von Zündhölzern aller Art in der Schweiz, des Verkaufes von solchen nach allen Ländern, und jeder anderen kaufmännischen und industriellen Betätigung. Das Gesellschaftskapital beträgt 500.000 Schweizerfranken". Es sind vorerst keine Namen der Gründer dieser Gesellschaft bekannt. Karlen-Büttner meint aber hierzu, dass zwei drittel der Aktien an Kreuger abgegeben werden mussten. Einziges Mitglied der Verwaltung ist zunächst Hans Zumstein Vater, von Seeberg .

Der ganze Fabrikbesitz, unter Nr. 909, Plan 18 im Grundbuch eingetragen, wird von Hans Zumstein am 31. Januar 1923 an die neue Aktiengesellschaft verkauft.

Darauf das die Schweden in Wimmis auch gleich das Sagen hatten, deutet die Anstellung des schwedischen Spezialisten aus Jönköping des Herrn Fritz Gunar Stillmann an. Er ist bereits Anfangs des Jahres 1923 anwesend und beginnt sofort im schwedischen Sinne zu wirken. Die Fertigung wird ab sofort von runden Schachteln auf die sog. Schwedenschuber umgestellt. Der Einkauf, wie auch Verkauf werden von der Etincelle SA in Nyon übernommen,diese Aktiengesellschaft ist auch für die sich in schwedischer Hand befindenden Fabriken, Diamond in Nyon und die Zündholzfabrik in Fleurier zuständig. Es kommt soweit, dass die in der Schweiz hergestellten Zündhölzer , die in schwedischer Sprache abgefasste Bezeichnung: "Zündholzfabrik, ohne Schwefel und Phoshor" tragen.

Der schwedische Konzern bemüht sich alle weiteren schweizerischen Zündholzfabriken stillzulegen, was ihm mit grosszügigen Abfindungen auch zum grössten Teil gelingt. Im Berner Oberland wird die Anzahl der Zündholzfabriken von 8 auf 4 reduziert. Die Zündholzfabrik Zumstein A.G. gehört zunächst zu denen, die ausgebaut und modernisiert werden sollen. Es wird über die Beschaffung von ganz modernen Maschinen berichtet. Im Jahr 1923 entschliesst sich der Sohn Hans Zumstein, Wimmis zu verlassen und einen eigenen selbständigen Betrieb zu betreiben. Es wird von ihm die Buchzünderfabrik in Düdingen FR. gegründet.


Die Bilanzen der Zündholzfabrik Zumstein AG für die Jahre 1926 bis 1933 weisen durchwegs Verluste aus.

Nach dem Tode seines Vaters wird am 29. Juni 1928 als dessen Nachfolger und einziges Verwaltungsratsmitglied Hans Zumstein Sohn gewählt. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 28. November 1933 werden die Zuständigkeiten ganz neu geordnet. Hans Zumstein scheidet aus dem Verwaltungsrat aus. Der neue Verwaltungsrat besteht u.a aus Gustaf Widgren, schwedischer Staatsangehöriger , Direktor in Zürich, der zugleich zum Präsidenten der Gesellschaft berufen wird.

Bereits im Jahr 1929 und darauhin bis in das Jahr 1937 überschemmt die Sovietunion Europa, aber auch die Schweiz mit Exporten von Zündhhölzen zu Dumpingspreisen. Die Konkurrenz wird so gross, dass sowohl Etincelle aber auch die Zündholzfabrik Zumstein AG an Regierungsstellen appellieren etwas zu unternehmen, und den Lieferungen Einhalt zu bieten. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass sonst die einheimische Zündholzindustrie gezwungen sein wird ihre Fertigung zu drosseln bzw. ganz einzustellen. In den Jahren 1930/31 werden in Wimmis nur noch 50 Arbeiter beschäftigt. Der langjähriger Werkmeister Hans Zumstein-Steinmann wird 57 jährig im Jahr 1935 pensioniert, es wird ihm dabei eine Jahrespension von 3.600 Schweizerfranken gewährt.

Bereits im Jahr 1936 gibt es einen weiteren Wechsel in der Geschäftsleitung. Zum unterzeichnungsberechtigten Direktor wird Eduard Theilkäs-Schneider, Fabrikant aus Frutigen berufen, der später auch in den Verwaltungsrat gewählt wird. Es ist die Zeit, in der die Preisüberwachungskommission des Eidg. Volksdepartement tätig wird und Produktionslimits für die einzelnen Zündholzfabriken festlegt. Mit Beschluss der Helios Holding AG in Zürich kommt es zum 1. Juni 1938 zur Einstellung der Fertigung in Wimmis. Die Fertigung wird velagert und den 30 entlassenen Mitarbeitern werden jährliche Pensionen oder auch Abfindungen zugesprochen. Es werden in der Schweiz immer wenniger Zündhölzer verbraucht, da ja schon überall der elektrische Strom eingeführt worden ist. In den letzten Jahren der Tätigkeit sind in Wimmis , Bengalfackeln, Bengalzündhölzer, Wunderkerzen und Schachtelzündhölzer hergestellt worden. Einige Warenzeichen der Zündholzfabrik Zumstein AG, werden an die Zündholzfabrik J. H. Moser Aktiengesellschaft in Kanderbrück übertragen und hier weiterverwendet.

Zum 19.6.1940 wird von der Generalversammlung die Auflösung der Aktiengesellschaft , Zündholzfabrik Zumstein AG. beschlossen. Die Liquidation war zur dieser Zeit bereits vollständig durchgeführt. Das Gelände und die Immobilien werden an die Aktiengesellschaft für chemische Holzverwertung verkauft.