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Forschung


Zündholzfabriken im Kanton Bern

Amtsbezirk Frutigen

1859 - 1865 Adelboden

Johann Rieder

Zündholzfabrik bei der Birchibrücke

Der Hauptmann der Artillerie und Grossrat Johann Rieder gründete im Jahr 1859 in Adelboden bei der Birchibrücke eine Zündholzfabrik. Über diese Gründung erfahren wir aus dem Bericht des Amtsbezirks Frutigen für das Jahr 1859, wo die Aussage zu finden ist: „ Es wurde nur eine Bau- und Einrichtungsbewilligung erteilt, und zwar für die Zündholzfabrikation des Hauptmann Rieder zu Adelboden“ Die Fabrik bestand aus 2 Stockwerken und hatte einen Grundriss von 38 x 19 Meter, daneben stand ein Dörrofen. Der Versicherungswert wird auf 3.000 Fr. geschätzt.

Bereits im Jahr 1860 sind in der Fabrik 20 Arbeiter beschäftigt, die wöchentlich 20.000 Schachteln fertigen. Es muss aber noch eine bestimmte Anzahl Heimarbeiter gegeben haben, die für diese Fabrik Schachteln herstellte. Es wird an anderer Stelle berichtet, dass Johann Rieder nicht bloss die Fabrik gegründet hat, sondern den Leuten von Adelboden auch das Trücklen beibrachte. So sind bald in jedem Haushalt Holzspan-Schachteln gefertigt worden, die von Adelboden bis Frutigen hin bei verschiedenen Zündholzfabrikanten Abnahme fanden. Eine Familie mit vier Kindern brachte es an die 6000 bis 8000 Schachteln pro Woche, und das nur bei viel Fleiss. Für 1.000 Schachteln zahlten die Fabrikanten 70 Rappen , später 1 Fr.

Bei der Erteilung der Einrichtungsbewilligung ist es vergessen worden auch den Gewerbeschein einzufordern, dieser wird erst am 21.01.1862 für die Zündholzfabrikation und Säge erteilt.

1865 - 1867 Adelboden

Johann Gottlieb Rieder, Sohn

Zündholzfabrik

Am 7.August 1865 übergibt Johann Rieder mit einer Abtretungsbeile auf Rechnung zukünftiger Erbschaft einen Teil seines Besitzes seinem Sohn Johann Gottlieb Rieder Hauptmann zu Adelboden. Wahrscheinlich sind die Geschäfte vom Sohn schon früher übernommen worden, denn in den Akten der Brandversicherung werden am 01.07.1864 als Besitzer ausgewiesen: Johann Gottlieb Rieder Grossrat & Amtsrichter und Jakob von Känel. Der Name des letzten stimmt vielleicht so, dass dieser die Geschäftsleitung inne hatte.

Aus dem Bericht des Amtsarztes für die Jahre 1866 / 1867 erfahren wir: „ Gut eingerichtete Fabrik mit vielen Maschinen und allem, was zu Zündholzfabrikation nötig sei. Die Fabrik besteht aus drei Räumen, Zündmassen Küche, Tröckelzimmer, Packungsraum und dem Dörrofen, die Höhe der Räume 11,5 Fuss . In den Jahren 1868 und 1869 ist je ein Brandschaden zu verzeichnen, dessen Wert aber bloss einen Bruchteil der Versicherungssumme von Fr. 3800.- ausmachte. Die Fertigung fand bloss dann statt, wenn es gute Absatzmöglichkeiten gab.

1876 - 1877 Adelboden

Gebr. Gottlieb von Känel & Wilhelm von Känel,

Zündholzfabrik

Am 7.Februar 1876 wird die Fabrik an die Brüder Gottlieb von Känel allié Schmid, Jakobs Sohn von Reichenbach zu Frutigen und Wilhelm von Känel allié Ogi verkauft. Es liegt keine Betriebserlaubnis für die Zündholzfabrik des Gebr. von Känel vor.

Im Jahr 1876 musste die Ausstattung der Fabrik nicht mehr auf dem neuesten Stand gewesen sein, denn der Aufsichtsarzt Dr. Schären hat ein Fabrikationsverbot erlangt. Die Wiederaufnahme der Fertigung fand erst Anfang 1877 statt.

Der Fabrikationsverbot bringt die Besitzer in Zahlungsschwierigkeiten und zu einem Gantsteigerungsverkauf.

1877 - 1878 Adelboden

Jakob von Känel

Zündholzfabrik

Den Zugriff bei der Gantsteigerung am 2.April 1877 erhält der Vater der beiden Brüder, Jakob von Känel , Johannes sel. von Reichenbach, Gutsbesitzer an Reinisch zu Frutigen. Wer sich nun genau mit der Fabrik beschäftigt hat ist nicht bekannt.

Am 23.10.1878 zeichnet Jakob von Känel zusammen mit 17 anderen Zündholzfabrikanten aus dem Amte Frutigen , die nach dem Bundesgesetz vom 23.03.1877 verordnete Fabrik – Ordnung.

In einem Frageschema betreffend der Arbeit in den Fabriken, wird von Jakob von Känel darauf hingewiesen, dass ab Mitte August 1878 keine Fertigung mehr stattfindet. Es gib keinen Hinweis darauf, dass die Fertigung danach auch wieder aufgenommen worden wäre.

Am 7.Juli 1879 verkauft Jakob von Känel die Fabrik an einen der Vorbesitzer, Johann Gottlieb Rieder.

1878 - 1884 Adelboden

Johann Gottlieb Rieder, Sohn

Zündholzfabrik

Johann Gottlieb Rieder übernimmt also die Zündholzfabrik nochmals. Über die erneute Fabrikationstätigkeit ist wenig bekannt. Rieder ist aber auch mit dem Verbot des gelben Phosphors konfrontiert gewesen und konnte einen richtigen Betrieb gar nicht aufnehmen. Im Bericht des Aufsichtsarztes für das Jahr 1884 zählt die Fabrik Rieder zu denen, wo die Fertigung eingestellt worden ist.

Die Fabrikationsräume standen einige Jahre ohne Nutzung und sind zum 25.06.1886 an Peter Aellig und Peter Bärtschi verkauft worden.

Die Gesellschafter der Firma : Aellig, Gyseler, Kambly & Gehring wendeten sich kurz davor an den Regierungsrat mit einem Gesuch, ihnen in diesen Räumlichkeiten eine Zündhölzchenfabrikation für 9 Monate zu erlauben, was aber negativ beschieden wird.

1876 - 1903 Kandergrund (Fabrik I)

Mathias Gehring

Zündholzfabrik bei der Zrydsbrück

Das Ansuchen für den Bau einer Zündholzfabrik bei der Zrydsbrück stellt Mathias Gehring, Mathias sel. Sohn, von Rüdlingen, Kanton Schaffhausen am 14.10.1875.

Bereits am 2.11.1875 kaufte er hier von David Ryter ein Stücklein Erdreich ob seiner Hausmatte. Zum gestellten Ansuchen lässt die Direktion des Innern dem Amtsarzt Schären ein Gutachten erstellen. Im Gutachten vom 29.08.1876 wird das Gebäude, wie auch die Einrichtung genau beschrieben. Räumlich stehen für die Fabrikation zur Verfügung: a. Küche, b. Tröckneraum, c. Füllzimmer. In der ersten Etage möchte Gehring eine Vorratskammer für Schachteln etc. einrichten. Das Einlegen der Hölzer soll mittels Maschinen und nicht durch Kinder besorgt werden, wobei dies im nahe gelegenen Sägegebäude stattfinden wird. Das Zündholzmaschinen- und Sägegebäude werden lt. Eintragung im Lagerbuch für 17.600 Fr. versichert. Die Betriebsbewilligung lässt einige Zeit auf sich warten, die Fertigung ist aber wahrscheinlich bereits im Jahr 1876 aufgenommen worden.

Am 23.10.1878 unterschreibt Mathias Gehring die gemeinsame für die Zündholzfabriken im Amte Frutigen erstellte Fabrik Ordnung. Im Jahr 1880 bricht in der Sägerei und Zündwaarenfabrik, Mathis Gehring der erster Brand aus, dessen Schaden auf 100 Fr. bezeichnet wird.

Das Gesetz vom 23.12.1879 trifft auch den Fabrikanten Mathias Gehring. Er stellt im Jahr 1880 ein Gesuch für den Umbau, sowie Bau eines neuen Gebäudes für die Fertigung schwedischer Zündhölzer, was seitens des Regierungspräsidium auch genehmigt wird. Im Zusammenhang mit dem Umbau, wird von David Ryter noch ein zusätzliches Erdreich dazu gekauft. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die erneute Betriebsbewilligung erst im Jahr 1881 erteilt. Was für Arbeiten durchgeführt worden sind erfahren wir aus dem Bericht des Amtsarztes für das Jahr 1881: Die alte Fabrik ist zur Schwefelküche, Tunk- Trocken- und Reibflächenraum hergerichtet worden und für das Füllzimmer ist ein geräumiger Neubau erstellt. Die Einlegemaschinen sollen über den Rädern Schutzvorrichtungen erhalten. Gehring hat als Mechaniker einen sicher soliden, aber kostspieligen Schneidstuhl hergestellt. Das Magazin für die Rohmaterialien ist noch nicht erstellt, so werden seine Rohstoffe an verschiedenen Stellen gelagert, sogar im Laden unter den Lebensmitteln, was sehr gefährlich und ernstlich gerügt wird. Der Dörrofen stand früher einzeln, ist aber durch Neubauten mit den Sägereigebäude zusammengebaut worden“.

Es gibt Hinweise, dass auch in der Fabrik von M. Gehring in der Übergangszeit 1880-1882 (Verbot des gelben Phosphor), noch dessen Nutzung stattfinden musste, was zu Gerichtsverfahren führte. In den Folgejahren gibt es immer wieder die üblichen Bemerkungen seitens des Amtsarztes, wie auch des Fabrikinspektors. Am 23.04.1883 efolgt der erster Eintrag ins Handelsregister : „ Inhaber der Firma M. Gehring, Frutigen, ist Mathias Gehring alliè Stoller von Rüdlingen, Kt. Schaffhausen, Zündwaarenfabrikant bei der Zrydsbrügg bei Frutigen. „

Im Jahre 1886 kommt es wieder zu einen Brand in der Fabrik, diesmal bricht das Feuer im Tröcknezimmer aus. Die Fabrik gehört eigentlich zu den kleinen und beschäftigt nur 8 Arbeiter. Es ist unbekannt ob einige Tätigkeiten in Heimarbeit erfolgt sind. Ob durch den Brand bedingt, oder auch aus anderen Gründen war die Fabrik bis 1888 nicht im Betrieb, es wird sogar ein Gesuch für die Bewilligung der Wiedereröffnung gestellt. Bei dieser Gelegenheit kommt es auch zum ausfüllen des Fragebogen, den für seinen Stiefsohn Martin Gehring der Fabrikant Anton Aellig unterschreibt. Wahrscheinlich bestand auch eine enge Zusammenarbeit bei der Fabrikation der Zündhölzer, um so mehr da beide Fabriken sich in Nähe befinden. Eine im Jahr 1891 durchgeführte Inventarschätzung bewertet die Liegenschaft auf 9.200 Fr. und die Maschinen u. Einrichtungen auf 4.403 Fr.., In der Fabrik werden mit 6 Arbeitern Gelbphosphorhölzchen gefertigt. In dieser Zeit wird immer wieder geprüft, ob die Richtlinien des Fabrikgesetzes eingehalten werden. Der Fabrikinspektor berichtet nach der Kontrolle am 10.07.1895 u.a. folgendes: „ Es halten sich Kinder im Tunkraum auf. Das Arztbuch fehlt. Wöchnerinnenliste und Unfallverzeichnis konnten nicht nachgesehen werden.“

Im Dezember 1897 unterschreibt auch Mathias Gehring das Gesuch an die Hohe Bundesversammlung, wo um eine Entschädigung für die Zündholzfabrikanten nachgesucht wird, die ihre Fabriken nach endgültiger Einführung des Verbots von gelben Phosphor schliessen müssen. Mathias Gehring reicht dem Schweiz. Industriedepartement die geforderte neue Rezeptur für schwedische Zündhölzer ein, es wird hier hingewiesen, dass die neuen Packungsmuster fehlen. Für die Herstellung der neuen Zündhölzer wird vom Regierungsrat am 5.10.1900 eine Fabrikationsbewilligung erteilt, in der aber einige Vorbehalte eingebaut sind. Die endgültige Rezeptur ist bis in das Jahr 1902 noch nicht bewilligt. Auf der Mahnung der Direktion des Innern dazu vom 10.03.1902 wird seitens der Gemeinde Verbal geäussert: „ Diese Mahnung wird aber so wenig fruchten, wie die mehrfach früher vorgenommen. Gehrings finanzielle Verhältnisse gelten allgemein als zerrüttet, so dass er kaum im Stande sein wird, die Fabrikation jemals wieder aufnehmen zu können.“ Mathias Gehring wehrt sich gegen die Streichung aus der Fabrikliste, und hofft das er doch noch eine Fabrikationsbewilligung erhalten wird. Diese wird dann auch im Jahr 1905 erteilt, enthält so viele Bedingungen, dass diese wohl kaum erfüllt werden konnten. Die Fertigung ruhte seit 1901und ist wohl kaum wieder aufgenommen worden, die offizielle Streichung von der Fabrikliste erfolgte erst im Jahr 1910.

Die Firma ist lt. Eintrag in das Handelsregister vom 31. Juli 1903 gelöscht worden: „ Die Firma M. Gehring, bei der Zrydsbrück in Frutigen (SHAB Nr.90 vom 18. Juni 1883, pag. 718) wird gelöscht auf Begehren des Inhabers wegen vorläufiger Aufgabe der Zündhölzchenfabrikation.“

1915 - 1926 Kandergrund (Fabrik II)

Gebrüder Walter und Gotthold Gehring

Die Fabrik von Mathias Gehring war zwischen 1903 und 1915 nicht im Betrieb. Am 8. April 1913 wird das Fabrikgebäude, Grundbuchblatt 598 unter 1181 für Fr. 11.100 gegen Brandschaden versichert, zu je ¼ an: Friedrich Müller-Gehring, Christians Sohn; Walter Gehring, Mathias Sohn; Gotthold Gehring, Mathias Sohn und Fräulein Mina Gehring, Mathias Tochter verkauft. Am 3. Mai 1913 wird ¼ des Gebäudes seitens Friedrich Müller-Gehring an die Brüder Walter und Gotthold Gehring abgetreten.

Erst im Jahr 1915 bemühen sich die Gebrüder Walter und Gotthold Gehring um eine neue Betriebsbewilligung. Der Fabrikinspektor führt in diesem Zusammenhang am 11.05.1915 zusammen mit den Antragstellern und deren Vater Mathias eine Besichtigung des alten Fabrikgebäude durch. Es wird hier der Ist-Zustand festgestellt, sowie alle Änderungen aufgelistet die vor der Inbetriebnahme noch durchgeführt werden müssen. Die Gebrüder Gehring betrieben in den letzten Jahren vor dem Gesuch ein Zentralheizungs-Geschäft. Zu den strittigen Bedingungen die zuletzt noch nicht erfüllt waren gehörte u.a. die Trinkwasserleitung, aber auch Aborte mit Wasserspülung. Ausserdem fehlten natürlich auch die Hydranten für eine Feuerlöscheinrichtung.

Am 25.06.1915 wird seitens des Regierungsrates die Fabrikationsbewilligung für Zündhölzchen erteilt, wobei für die Erstellung einer rationalen Trink- und Löschwassereinrichtung eine Frist von 6 Monaten eingeräumt wird.

Die Fertigung wird zunächst mit 12 Arbeiten aufgenommen. In der Fabrik werden zwei Einlegemaschinen genutzt und sie verfügt auch über eine Wasserkraftanlage. Am 10.04.1920 erwerben die Gebrüder Walter und Gotthold Gehring von ihrer Schwester Mina, die jetzt in Silverton wohnt, den ihr gehörenden ¼ Teil der Zündholzfabrik. Die Firma wird wieder unter das Fabrikgesetz gestellt und legt auch eine neue Fabrikordnung vor, die am 22.10.1920 genehmigt wird.

Die Fabrik wird immer wieder, als die der Gebrüder Gehring bezeichnet wird, aber beim Eintrag ins Handelsregister am 24.11.1919 wird bloss noch ein Besitzer ausgewiesen: „Inhaber der Firma Gotthold Gehring alliè Müller, ist Gotthold Gehring, von Rüdlingen (Schaffhausen), Zündholzfabrikant, in Frutigen, Zündholzfabrikation.“

Im Jahr 1923 werden von Gotthold Gehring in Kandergrund 7.410 Kisten Zündhölzer, bei Nutzung einer gebrauchten Komplettmaschine hergestellt. Im Jahr 1924 bricht hier ein Brand aus, der immerhin bloss den Dachstock in Mitleidenschaft zieht.

Am 14. November 1924 werden die Eigentumsverhältnisse neu geregelt, Gotthold Gehring kauft von seinem Brüder Walter den letzten Teil der Fabrikbesitzung und ist jetzt alleiniger Besitzer der ganzen Immobilie.

1926 - 1927 Kandergrund (Fabrik I)

Gotthold Gehring-Müller

Im Jahr 1925 tritt als Gesuchssteller bloss noch Gotthold Gehring-Müller auf, der vordem auch eine weitere eigene Zündholzfabrik in Frutigen, Rainbrück betrieben hat. Es geht jetzt um den Wiederaufbau, des beim Brand beschädigten Fabrikgebäudes, wie auch eine Erweiterung durch Anbau an das bestehende Gebäude, wo vordem die Schiefertafelfabrikation stattgefunden hat. Im Anbau soll ein Zündholzautomat, System Roller seinen Platz finden, ausserdem aber auch verschiedene Hilfsmaschinen, wie Schachtelfüllmaschinen und andere. Auch hier werden vom Fabrikinspektor einige Punkte aufgelistet, die in den Bauplänen berücksichtigt werden müssen. Als ein weiters Problem erweist sich die gemeinsame Fertigung von Sicherheitszündhölzern und der Sesquisulfidhölzer.

Im Jahr 1926 wird auch ein gebrauchter Dampfkessel besorgt und eingebaut. Die Arbeiten dürfen bis in das Jahr 1927 noch nicht fertig gewesen sein. Im selben Jahr erhält Gotthold Gehring-Müller seitens der Solo AG. Wien, die sich bereits in den Händen des schwerdischen Trust befindet, ein Kaufangebot auf das er auch eingeht. Als Käufer tritt aber im Kaufvertrag vom 24.02.1927 nicht die Solo AG auf, bloss Dr. Friedrich Meyer, Friedrichs Sohn von Baremn Deutschland, Ingenieur in Wien.

1927 - 1930 Kandergrund (Fabrik I)

Kanda Aktiengesellschaft für Zündwaren

Im Jahr 1927 tritt Gotthold Gehring-Müller zunächst der Kanda Aktiengesellschaft für Zündwaren bei, um sie auch gleich wieder zu verlassen, denn er muss auch die Wohnung räumen, die er in der 1. Etage des Fabrikgebäudes bewohnt hat.

Über die neue Aktiengesellschaft ist im Eintrag ins Handelsregister vom 8. April 1927 folgendes zu lesen: „Unter der Firma « Kanda“ Aktiengesellschaft für Zündwaren besteht, mit Sitz in Kandergrund, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung von Zündmitteln aller Art und deren Handel. Das Aktienkapital beträgt Fr. 300.000.- und besteht aus 300 Namenaktien a Fr. 1000.-. Diese Aktien sind voll einbezahlt. Publikationsorgan der Gesellschaft ist das Schweizerische Handelsamtsblatt. Organ der Gesellschaft ist ein VR aus einem bis drei Mitgliedern. Als einziges Mitglied des VR ist gewählt: Otto Stoller, Christians Sohn, von Kandergrund, Notar in Frutigen. Der VR vertritt die Gesellschaft nach aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Firma führt der Präsident des VR. Die Statuten sind an der konstituierenden Versammlung angenommen worden und datieren vom 7. April 1927“

Am 13.4.1927 wird als Direktor der Fabrik gewählt : Dr. Friedrich Meyer, Friedrichs, von Barmen (Preussen), in Wien, Walfischgasse 13, also ein Mann der Solo AG.

Nach einigen weiteren Monaten wird der Kanda AG am 21.12.1927 seitens des Regierungsrates die Fabrikations- und Betriebsbewilligung erteilt. Die Bedingungen unter denen die Fertigung aufgenommen werden kann umfassen 18. Punkte, es ist überhaupt sehr fraglich, ob es überhaupt zur Produktionsaufnahme gekommen ist. Somit kam wohl auch das am 7.03.1928 angemeldete Warenzeichen nie zu Nutzung. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement stellt jedenfalls am 10.05.1930 fest, dass der Betrieb gänzlich eingegangen sei. Die Aktiengesellschaft besteht vorerst weiter, als Mitglied des Verwaltungsrates wird sogar am 11.2.1932 Heinrich Weber, Heinrichs sel., von Madetswil-Russikon, Direktor, in Lausanne gewählt. Heinrich Weber war bis 1927 Besitzer der Zündholzfabrik in Madetswil und arbeitet jetzt für die schwedische Seite. Die endgültige Auflösung der Aktiengesellschaft erfolgt erst im Jahr 1938. Die Immobilien werden zunächst an die J. H. Moser Aktiengesellschaft in Kanderbrück und danach an Emil Trummer verkauft.

Ab dem Jahr 1989 wird die Fabrik von der TRUMAG Aufbereitungstechnik AG, Frutigen genutzt.

1855 - 1856 Kandergrund (Fabrik II)

Abraham Aellig

Zündholzfabrik in Bifingen, Gebiet Achern

Nachdem dem Krämer Abraham Aellig verboten worden ist in seinem Haus an der Rainbrügg Zündhölzer zu fabrizieren, stellt dieser am 2.02.1855 das Gesuch auf seinem Ackerland am Bifigstutz ein Wohnhaus sowie eine Zündhölzchenfabrik bauen zu dürfen. Diesem Gesuch wird entsprochen und das Vorhaben scheint umgehend realisiert worden zu sein. Es handelt sich dabei um das Objekt das später unter Nummer 941 gegen Brandschaden versichert ist. Das Gebäude besteht aus 3 Etagen mit einem Grundriss von 31x31 m, welches zunächst auf Fr. 2.000.- Feuer versichert wird. Bereits am 4.04.1856 wird die Fabrik an Johann Leuenberger verkauft, obwohl später auch ein Hinweis zu finden ist, dass Leuenberger und Aellig gemeinsam Zündhölzer fabriziert hätten.

1856 - 1858 Kandergrund (Fabrik II)

Johann Leuenberger

Zündholzfabrik auf Achern

Die Fabrik ist von Johann Leuenberger, gewesener Landjäger, im Hasli zu Frutigen gekauft worden. Die Fabrik scheint nach dem späteren Rückkaufbrief gemeinsam von Leuenberger und Abraham Aellig geführt worden zu sein. Nähere Umstände aus dieser Zeit sind nicht bekannt.

1858 - 1859 Kandergrund (Fabrik II)

Abraham Aellig

Zündholzfabrik auf Achern

Der Rückkauf der Immobilie seitens Abraham Aellig, Abrahams sel. Sohn, von Adelboden erfolgt am 2. November 1857, die Versicherung gegen Brandschaden ist auf Fr. 2.600.- erhöht worden. Die Fabrik wird von Abraham Aellig bloss ein Jahr betrieben, danach überschreibt er sie auf seinen Sohn Anton Aellig.

1859 - 1865 Kandergrund (Fabrik II)

Anton Aellig

Zündholzfabrik auf Achern

Im Jahr 1859 verschreibt Abraham Aellig, Abrahams sel. aus Adelboden, Krämer bei der Rainbrück zu Frutigen die Zündholzfabrik auf Achern an seinen Sohn Anton Aellig, Negotiant im Dorfe Frutigen. Die Fabrik wird ausgebaut und die Versicherungssumme zum 26.01.1862 auf 7.500.- Fr. erhöht. Bis wann auf Achern Zündhölzer fabriziert worden sind ist nicht bekannt. Es lässt sich auch nicht feststellen, wie diese Anlage eventuell in die neue Fabrik am Bifigstutz integriert worden ist.

1865 - 1866 Kandergrund (Fabrik II)

Anton Aellig & Jakob Brügger

Zündholzfabrik in Bifingen

Bereits Abraham Aellig bemühte sich um die Baubewilligung für eine Zündholzfabrik in Bifigen bei Kandergrund. Anderseits gibt es Belege, dass die ersten Schritte in Bifigen Anton Aellig in einer Assoziation mit dem Zimmermeister Jakob Brügger aus Bachli zu Frutigen unternommen hat. Die Bewilligung wird ihm seitens der Direktion des Innern trotz Bedenken, wegen der eigenwilligen Vorgehensweise der Antragsteller am 16.06.1864 erteilt. Die Bewilligung bezieht sich auf ein bereits erstelltes Zündholzmaschinen- und Sägegebäude, welches unter Nr. 1072 für 17.600.- Fr. versichert ist. Das aus 3 Stockwerken bestehende Gebäude hat die Masse 66 x 34 m. Im Bericht des Amtsarztes für das Jahr 1865 wird über die Fabrik von Aellig & Cie. folgendes berichtet: „ Es arbeiten hier etwa 40 Kinder, die wöchentlich bis 120.000 Schachteln anzufertigen vermögen. Diese Fabrik bietet mit ihrer Säge und Hobeleinrichtung das vollkommenste Bild der gesamten Zündholzindustrie dar, indem sie Kisten, Schachteln und Hölzchen selbst anfertigt und nur die Chemikalien kauft. Auch eine Feuerspritze ist vorhanden. Dennoch ist zu tadeln, dass das Einlegen (mit der Maschine) im Tunkraum geschieht. Sehr auffallend erschien uns in dieser schwunghaft betriebenen Fabrik der Mangel an Ventilation. Die Räume waren gut geheizt, aber sehr mit riechenden Dämpfen beladen“.

Im Jahr 1862 entsteht der erste „ Verein Schweizer Zündholzfabrikanten“, dem die Firma Aellig auch beitritt. Im Februar 1865 wurde bekannt, dass die Firma sich nicht an die Vereinsstatuten hält und an einer neu entstehenden Fabrik beteiligt. Es kommt zum Gerichtsverfahren, Bestreitung der Gültigkeit der Statuten usw. und im Endeffekt zur Auflösung des Vereins. Im Jahr 1866 muss Jakob Brügger aus der Assoziation ausgestiegen sein, obwohl dies nirgendwo richtig dokumentiert wird. Ab jetzt wird immer nur über die Fabrik von Anton Aellig gesprochen.


1866 - 1893 Kandergrund (Fabrik II)

Anton Aellig

Zündholzfabrik

Aus dem Jahr 1866 ist uns der erste Brandschaden bekannt, dem einige weitere folgen sollten. Es handelte sich aber immer um ganz kleine Schäden, die einen Bruchteil der Versicherungssumme ausmachten. Im Protokoll der Einkommensteuer-Schätzungs-Kommission vom 18.07.1868 finden wir die Angabe, dass die Fabrik sich in Bifigen unter der Nr. 2 befindet und ein rohes Einkommen von 7.300.- Franken ausweist.

Im Jahr 1876 stellt der Amtsarzt in einigen Fabriken, ableitend aus der kantonalen Verordnung vom 15.12.1865, gravierende Mängel fest. Auch die Fabrik von Anton Aellig muss stillgelegt werden, solange nicht alle geforderten baulichen Massnahmen durchgeführt sein werden. Besonders wird hier auf den notwendigen Neubau des Füllzimmers hingewiesen, aber es sind noch viele weitere Baumassnahmen aufgelistet.

Im Jahr 1873 soll es zur Gründung des Verkaufscomptoir „ Rieder, Aellig, Gyseler „ gekommen sein. Leider sind Einzelheiten dazu nicht auffindbar.

Im Jahr 1878 erstellt Anton Aellig zusammen mit anderen Fabrikanten aus dem Amte Frutigen, die vom Bundesgesetz betr. "Die Arbeit in den Fabriken", geforderte Fabrikordnung. Es sind Klagen aus späterer Zeit bekannt, dass die Bestimmungen der Fabrikordnung nicht eingehalten werden. Am 6.04.1880 wird das Regulativ betr. Fabrikation von Zündhölzern erlassen. Wahrscheinlich kommen jetzt wieder neue Anforderungen auf Anton Aellig zu, denn er bemüht sich wieder um eine Umbaubewilligung nach vorgelegten Plänen. Trotz Umbauten ist Aellig nicht im Stande die sog. schwedischen Zündhölzer herzustellen, seine Unterschrift ist auch unter der Bittschrift der Fabrikanten an das Handelsdepartement zu finden, wo um eine Verlegung des Verbots der Nutzung von gelbem Phosphor nachgesucht wird. Noch im Januar und Februar 1881 sollen bei Aellig aber noch die verbotenen Gelbphosphor-Zündhölzchen hergestellt worden sein, was natürlich mit einem Strafverfahren endet.

Auch im Handelsregister ist die Fabrik zu finden. Der amtliche Eintrag erfolgt am 14.04.1883, wo zu lesen ist: “Inhaber der Firma Ant. Aellig & Co. in Frutigen ist Anton Aellig, Abrahams sel., von Adelboden, Zündwarenfabrikant in Bifigen bei Frutigen. Natur des Geschäftes: Zündwaarenfabrikation“.

Am 13.04.1886 wird die Gesellschaft für Handel mit Zündwaren Aellig, Gyseler, Kambly & Gehring in Frutigen gebildet, die bis zum 8.01.1890 besteht. Eine im Jahr 1886 erstellte Aufzeichnung, bezeichnet die Anzahl der Arbeiter bei Aellig auf 22 Personen, die Fabrik zählt also zu den grösseren im Amte Frutigen.

Bei einen Brandfall im Jahr 1887, brennt die Fabrik teilweise bis auf die Grundmauern ab. Der Aufbau soll auf den alten Fundamenten erfolgen, es wird aber dabei darauf hingewiesen, dass die Fabrik sich in einer Entfernung von 7,5 Metern vom Wohnhaus Aellig und 12 Meter vom Wohnhaus Gilgian Stoller befindet. Im Bericht des Amtsarztes für das Jahr 1887/88 ist die interessante Feststellung zu finden, dass Mathias Gehring, Zündholzfabrikant an der Zrydsbrücke, der Stiefsohn von Anton Aellig sei. Die Aufbauarbeiten an der Fabrik Aellig in Bifigen dauerten bis in das Jahr 1889, es gibt eine genaue Beschreibung der neuen Räumlichkeiten.

Am 11.02.1890 kommt es zur Gründung der Zündwaarengesellschaft Frutigen. Für die Fabrik von Aellig wird eine Produktionsmenge von 80 Kisten festgehalten, sie zählt also zu den grösseren Fabriken.

Die im Jahr 1891 durchgeführte Grundsteuerschätzung bewertet die Liegenschaft auf 10.040.- Fr. und die Maschinen und Einrichtungen auf 4.000.- Fr. Die Zündholzfabrik Aellig war vor Brandfällen nicht gefeilt. Am 24.02. 1891 wird über ein Feuerausbruch im Gebäude des Dörrofens berichtet. In den Jahren 1890 / 1891 wird die Fertigung nur tageweise aufrechterhalten, es bestehen ganz grosse Probleme mit dem Absatz.

1893 - 1902 Kandergrund

Anton Aellig & Cie

Zündholzfabrik

Als Inhaber der Fabrik wird nun Anton Aellig und dessen Sohn Gottlieb Aellig bezeichnet. Wozu im Handelsregister am 31.12.1892 folgende Eintragung zu finden ist: „Unter der Firma Ant. Aellig & Co in Frutigen haben Anton Aellig, Zündwarenfabrikant in Bifigen zu Frutigen und dessen Sohn Gottlieb Aellig daselbst, eine Kollektivgesellschaft eingegangen, die ihren Anfang am 1. Januar 1893 nimmt und ihren Sitz in Frutigen hat. Natur des Geschäftes: Fabrikation und Handel mit Zündwaren und auch Handel mit andern Waren. Die frühere Eintragung dieser Firma als Einzelfirma (SHAB vom 15. Juni 1883, pag. 702) fällt nun dahin. Die Aktiva und Passiva derselben gehen auf diese Gesellschaft über. „In der Fabrik werden bei einer Beschäftigung von 12 Arbeitern ausschliesslich Gelbphosphorzündhölzer hergestellt. In den jährlich durchgeführten Fabrikkontrollen des Amtsarztes, wie auch des Fabrikinspektors, werden immer wieder kleine Mängel getadelt. Der Fabrikinspektor stellt z.B. in seinem Bericht vom 1.10.1897 folgendes fest:

a. Bei verschiedenen Arbeitern fehlen die Überkleider. b. Über dem Tunkaggregat ist ein Kaminhut od. dergl. anzubringen. c. Die ärztlichen Zeugnisse konnten nicht vorgewiesen werden / trotz wiederholten Besuch /. Die Zeugnisse sollten stets zur Einsicht bereit gehalten werden. Die Fabrikordnung ist wieder anzuschlagen.“ Wegen dieser Vergehen wird das Regierungsstatthalteramt Frutigen seitens der Direktion des Innern aufgefordert eine Strafanzeige einzureichen. Am 19.01.1898 wird eine neue Fabrikordnung eingereicht und genehmigt.

Im Dezember 1897 ist den Fabrikanten bereits der Text des Bundesgesetzes, das am 2.11.1898 beschlossen wird bekannt. Auch Anton Aellig unterschreibt das Gesuch an die Hohe Bundesversammlung, wo wegen des Verbotes des gelben Phosphors um eine Entschädigung der Fabrikanten nachgesucht wird, die aus diesem Grund mit der Fabrikation aufhören müssen. Um die Fabrikation der neuen schwedischen Zündhölzer aufnehmen zu können sind einige räumliche und technische Änderungen vorzunehmen. Zum Antrag der Firma Anton Aellig & Cie. trägt der Fabrikinspektor noch mind. 10 Bemerkungen ein. Es wird aufgelistet, was noch zusätzlich berücksichtigt werden muss. Alles das sind finanzielle Belastungen der Fabrikanten, die teilweise deren Möglichkeiten übersteigen. Aus dem Bericht der Expertenkommission i.S. Zündholzrezepte vom 31.03.1900 ist bekannt, dass Aellig zur Bewilligung sowohl Rezepte für schwedische, wie auch überall entzündliche Hölzchen eingereicht hat. Eine entsprechende Bewilligung des Industrie Departements wird mit Schreiben vom 2.07.1900 erteilt, worauf erst am 3.04.1901 auch der Beschluss des Regierungsrates des Kanton Bern folgt. Am 27.06.1901 stellt der Kantons-Chemiker beim Besuch der Zündholzfabriken fest: Anton Aellig fabriziert noch nicht. Die zunächst eingereichten Rezepte sind so unzulänglich, dass die Fertigung qualitativ guter Zündhölzer bald unmöglich ist.

1902 - 1904 Kandergrund

Anton Aellig & Cie

Kollektivgesellschaft

Einem Eintrag ins Handelsregister vom 3.03.1902 ist zu entnehmen, dass Anton Aellig senior verstorben ist. Es wird eine neue Kollektivgesellschaft gegründet: „ Die Kollektivgesellschaft Ant. Aellig & Cie in Frutigen, (SHAB vom 4. Januar 1893) ist erloschen infolge Absterbens des ersten Gesellschafters Anton Aellig. Anton Aellig und Gottlieb Aellig, Anton`s sel. Söhne, von Adelboden, in Frutigen, haben unter der Firma A. Aellig & Cie in Frutigen eine Kollektivgesellschaft eingegangen , welche mit dem 1. März 1902 ihren Anfang genommen hat. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frutigen. Die Passiven und Aktiven der erloschenen Firma Ant. Aellig & Cie sind auf die neue Firma A. Aellig & Cie übergegangen. Die Firmenunterschrift wird nun von Anton Aellig geführt. Natur des Geschäftes Zündhölzchenfabrikation“.

Die seitens des Kantons-Chemiker im Juli 1902 durchgeführte Besichtigung der Zündholzfabriken, enthält zu der Fabrik Aellig folgende Bemerkung: „Die hier vorrätigen Zündhölzchen (geschwefelte) geben zu keinerlei Bemerkungen Anlass. Auch die Fabrikeinrichtung macht einen guten Eindruck.“

Die Rezepte nach denen die Zündhölzer gefertigt werden, werden bei verschiedenen Kontrollen immer wieder in Frage gestellt. Der Druck seitens der Behörden ist wahrscheinlich so gross, dass die Gebrüder Aellig sich bereits im Jahr 1903 entschliessen die Fabrik aufzugeben. Die Streichung seitens der Direktion des Innern erfolgt am 9.10.1905, die im Handelsregister am 17.07.1906. Die Fabrik steht nun einige Jahre ausser Betrieb. Erst im Jahr 1915 wird hier seitens der Gebrüder Gehring für einige Monate die Fertigung wieder aufgenommen, und danach seitens Albert Wandfluh und David Ryter.

Die bis jetzt übliche Ortsbezeichnung Bifigen wird zu Gunsten Kandergrund aufgegeben.

1904 - 1915 Kandergrund

Albert Wandfluh allié Klopfenstein

Zündholzfabrik in Bifingen

Im Jahr 1904 und 1905 bringt Albert Wandfluh allié Klopfenstein, Davids Sohn von und zu Kandergrund die Immobilie in seinen Besitz. Er kauft deren Erbbestandteile von Anton Aellig allié Schärer, Christian Stoller allié Aellig und Gottlieb Aellig allié Zehnder und vereinigt den Besitz in seiner Hand. Ob Wandfluh sofort an eine Weiterführung der Zündholzfabrik gedacht hat ist nicht bekannt. Es fehlen jedenfalls amtliche Unterlagen in denen irgendwelche Bemühungen in dieser Richtung unternommen worden wären.

1915 Kandergrund

Albert Wandfluh allié Klopfenstein

Zündholzfabrik in Bifingen / Pächter: Gebrüder Gehring

Es sind Unterlagen aus den Jahr 1915 bekannt, in denen wahrgenommen wird, dass die Gebrüder Walter und Gotthold Gehring mit ihrer Schwester in der alten Zündholzfabrik Aellig in Bifigen bei der Fabrikation von Zündhölzern gearbeitet haben sollen. Aus irgendwelchen Gründen wird aber der Pachtvertrag gekündigt und Albert Wandfluh sowie sein Teilhaber David Ryter bemühen sich selbst um die Einrichtungsbewilligung.

1915 - 1916 Kandergrund

Albert Wandfluh u. David Ryter

Zündholzfabrik

Der Notar Bühler bescheinigt, dass die Herren Albert Wandfluh allié Klopfenstein, Davids sel. und David Ryter allié Reichen, Davids Sohn beide gemeinsame Eigentümer, der im Grundblatt Nr. 551 eingetragenen Fabrikbesitzungen in Bifigen sind. Unter Nr. 6 ein für 5.600.- Fr. brandversichertes Zündhölzchenfabrikgebäude, unter Nr. 6e ein für 500.- Fr. brandversicherter Dörrofen.

Sie stellen nun einen Gesuch für die benötigte Einrichtungsbewilligung, und füllen auch ein Frageschema aus, wo darauf hingewiesen wird, dass 8 Arbeiter beschäftigt sein werden, die im Handbetrieb mit zwei Einlegemaschinen die Fertigung aufnehmen werden. Die Bewilligung zur Zündhölzchenfabrikation nach vorgelegter Rezeptur und Muster wird unter einigen Bedingungen seitens des Regierungsrates am 23.11.1915 erteilt. Die Fertigung wird bei reger Nachfrage aufgenommen.

1916 - 1925 Kandergrund

David Ryter

Zündholzfabrik

Obwohl Albert Wandfluh und David Ryter weiter gemeinsame Eigentümer sein müssen wird die Führung der Fabrik den letzten überlassen. Der Eintrag ins Handelsregister vom 18.04.1916 lautet: „Inhaber der Firma D. Ryter, Zündholzfabrik in Kandergrund ist David Ryter, Davids, von Frutigen, wohnhaft in Bifigen zu Kandergrund. Zündholzfabrikation.“

Die angedeutete Trennung bezieht sich nur auf den Fabrikbetrieb. Im Jahr 1927 ist zu erfahren, dass Walter Gehring die Fabrik von Albert Wandfluh gepachtet hat. Die Eigentumsverhältnisse an der Imobilie wären noch zu klären.

Für die Zündholzfabrik von David Ryter wird am 23.03.1918 eine Betriebsordnung genehmigt, die sich an die allgemeinen Regeln hält. In der Fabrik sind weiter 10 bis 12 Arbeiter beschäftigt. Die Arbeit ruht hier, wenn es keinen Absatz für Zündhölzer gibt. Über Situationen dieser Art wird seiten des Amtsarztes berichtet. Eine weitere Fabrikordnung wird am 24. Juni 1920 genehmigt. Seitens des Gemeinderates in Kandergrund wird im Schreiben vom 17. Januar 1923 berichtet: „ Betr. der Fabrikhygiene lässt sich nichts aussetzen. Die Arbeitszeit wird eingehalten. Es sind keinerlei Klagen eingelaufen, dass die weiblichen Arbeiter in irgend einer Beziehung überanstrengt oder dass die Schutzvorschriften nicht eingehalten würden. Minderjährige, d.h. jugendliche Personen, werden überhaupt nicht beschäftigt. Überzeit-Bewilligungen sind nicht vorgenommen.“ Bereits zum Jahresende 1925 wird die Fabrik wieder stillgelegt. Die Eintragung dazu im Handelsregister erfolgt aber erst am 24.10.1927.

Im Jahr 1923 sind hier noch 2.184 Kisten Zündhölzer hergestellt worden. Die Stillegung erfolgte wahrscheinlich nach einer Vereinbarung mit dem schwedischen Zündholztrust. Wahrscheinlich ist seitens der schwedischen Seite etwas übersehen worden, denn im Jahr 1927 bemüht sich bereits Walter Gehring aus Frutigen um die Fabrikationsbewilligung.

1927 - 1928 Kandergrund

Albert Wandfluh

Zündholzfabrik / Pächter: Walter Gehring-Schneider

Um die im Jahr 1925 stillgelegte Fabrik bemüht sich nun Walter Gehring-Schneider aus Frutigen, Angehöriger einer alten Zündholzfabrikantenfamilie . Er möchte sie von neuem in Betrieb setzen, allerdings nach modernsten Erkenntnissen von der Einrichtung her. Der Fabrikinspektor stellt nun einige Bemerkungen seitens der Ausstattung vor, die auch vom Volkswirtschaft-Departement übernommen werden. Es sollen hier hauptsächlich die sog. schwedischen Zündhölzer gefertigt werden. Dazu wird u.a. eine Kompletmaschine, ein Schachtelabfüllapparat und andere Maschinen aufgestellt. Am 22.02.1928 meldet Walter Gehring-Schneider dem Regierungsstatthalteramt, dass die Fabrik den Betrieb aufnehmen könnte. Es kommt aber zu Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme des Automaten, so das die endgültige Fabrikbetriebsbewilligung erst am 30.10.1928 erteilt wird. Obwohl Walter Gehring in seinem Namen um die Betriebsbewilligung nachsucht, kam es bereits zur Gründung einer Aktiengesellschaft, die diese Fabrik übernehmen wird. Walter Gehring- Schneider musste einen längeren Pachtvertrag besitzen, der nicht angefochten werden konnte. Dennoch wird die Fabrik am 4.02.1928 an den Rechtsanwalt Dr. Bruno Honegger aus Zürich verkauft. Dies ändert aber nichts an der Tätigkeit der Familie Walter Gehring. Im Kaufvertrag gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Kauf für den schwedischen Zündholztrust erfolgt ist.

Am 13. November 1935 wird die Immobilie weiter verkauft, neuer Eigentümer ist die Zündholzfabrik J. H. Moser A.G. in Kanderbrück, die im Besitze des schwedischen Konzerns ist. Endlich am 26.September 1944 wechselt der Besitz an die Zündwarenfabrik Kandergrund A.G. Die Hintergründe weswegen der schwedischer Konzern hier so nachgiebig war sind nicht bekannt.

1928 - 1972 Kandergrund

Zündwarenfabrik Kandergrund A.G.

Am 21.12.1927 kommt es zur Gründung der Zündwarenfabrik Kandergrund A.G. Es handelt sich hier um eine Aktiengesellschaft, die aus Mitgliedern der Familie Walter Gehring besteht. Der letzte bringt in die Aktiengesellschaft seine von A. Wandfluh gemietete und von Walter Gehring umgebaute Zündwarenfabrik am sog. Bifigstutz mit allen nötigen Einrichtungen von Maschinen, Motoren usw. zum Pauschalpreis von 200.000.- Fr. ein. Für die ersten drei Jahre besteht der Verwaltungsrat aus dem Präsidenten Walter Gehring-Schneider, Mathias sel., von Rüdlingen und Vizepräsidenten, Frau Marie Gehring-Schneider, Walters Ehefrau, von Rüdlingen in Frutigen. Das ganze Gesellschaftskapital wird wahrscheinlich von der Familie gestellt und die Aktiengesellschaft ist unabhängig vom schwedischen Zündholztrust, dies müsste allerdings genau hinterfragt werden.


In der Zündholzfabrik Kandergrund werden durchschnittlich je nach Jahr zwischen 15 bis 55 Arbeiter beschäftigt. Nebst bewilligter Zündhölzer, sucht die Fabrik im Jahr 1930 auch um die Erlaubnis zur Fabrikation von Bengalzündhölzern nach, was auch genehmigt wird. Die Arbeitsbedingungen in der Fabrik mussten nicht die besten gewesen sein, denn bereits im Jahr 1930 kommt es zu anonymen Schreiben an die Behörden mit verschiedenen Anschuldigungen von der Nutzung der Räumlichkeiten her, die aber als unbegründet ad acta gelegt werden. Im Jahr 1931 bekommt die Fabrik eine Dampfanlage, wozu ein Kesselhaus gebaut wird. Ende des Jahres 1931 kommt zu einem Brand durch Reibung in den Sammelkisten, was den Fabrikinspektor veranlasst die Fabrik einer erneuten Inspektion zu unterziehen. Er stellt jetzt u.a. die allgemeine Beengtheit der Fabrikationsanlage fest und empfiehlt so rasch wie möglich, eine Betriebserweiterung vorzunehmen. Die vorgelegte Fabrikordnung wird seitens des Regierungsrates am 10.11.1933 genehmigt.

Die Pläne für eine Erweiterung der Fabrik liegen im Jahr 1934 vor. Es sollen vier neue Gebäude entstehen: a. Fabrikneubau für die Fabrikation und Lagerung der Holzschachteln b. Chemikalienhaus c. Kesselhaus d. Lagerschuppen für fertige Ware, Holzdraht und Holzschachteln. Die Baupläne werden am 15. Mai 1934 genehmigt, infolge eines Baueinspruchs aber nicht erstellt. Die Sache fängt mit einen Baugesuch an anderer Stelle von neuem an und kommt erst im Jahr 1935 zu Genehmigung. Endgültig gebaut werden im Jahr 1936 das Chemikaliengebäude und das Kesselhaus.

Die ab dem Jahr 1936 tätige Preisüberwachungs-Kommission beim Volkswirtschaftsdepartement bewirkt, dass die Zündholzfabriken eine Konvention unterschreiben. Nun werden von der Kommission nicht bloss die Preise, sondern auch Kontingente festgelegt. Dieses Vorgehen beruhigt den bisherigen Konkurrenzkampf.

Bauanträge aus dem Jahr 1938 weisen darauf hin, dass in Kandergrund auch die Fertigung von Zündholzbriefchen aufgenommen werden soll. Im Jahr 1946 wird beschlossen einen Zweigbetrieb in Frutigen in der Nähe des Bahnhofs zu gründen wo pyrotechnische Artikel und Buchzünder hergestellt werden sollen. Weiteres dazu ist unter Frutigen zu finden.

Dem Eintrag im Handelsregister vom 4.2.1948 ist zu entnehmen, dass: „ Aus dem VR ist infolge Todes der Präsident, Walter Gehring-Schneider, ausgeschieden. Seine Unterschrift ist erloschen. Neu zur Präsidentin des VR wurde gewählt Marie Gehring-Schneider, bisher Vizepräsidentin. Sie führt Einzelunterschrift. „


Im Jahre 1950 kommt es zu einer erneuerten Erweiterung der Fabrik in Kandergrund. Es wird eine zweite Kompletmaschine aufgestellt, was endlich die Fabrikationstrennung der Sesquishölzchen und schwedischen Zündhölzchen vollzogen werden kann, was die Betriebssicherheit sehr erhöht. Der Umbau ist 1951 fertig und die Betriebsgenehmigung wird erteilt. Dem Eintrag ins Handelsregister vom 21.7.1977 ist zu entnehmen: „ Zündwarenfabrik Kandergrund AG, in Kandergrund (SHAB Nr. 287 vom 9.12.1959, S. 3392). Die einzige Verwaltungsrätin Frau Marie Gehring Schneider ist infolge Todes ausgeschieden. Im weiteren ist ausgeschieden der Prokurist Josef Brägger. Ihre Unterschriften sind erloschen. Neu wurden gewählt: als Präsident Otto Stoller, von Kandergrund in Frutigen; als Sekretärin Frau Emma Klopfenstein, von Adelboden, in Achseten, Gemeinde Frutigen, und als Vizepräsident Peter Klopfenstein , von Adelboden, in Achseten, Gemeinde Frutigen. Präsident, Vizepräsident und Sekretärin zeichnen kollektiv zu zweien.“

Mit Kaufvertrag vom 24. November 1977 wird die Immobilie an die Firma Trummer & Co. verkauft.

1972 - 1973 Kandergrund

Hiag Holzindustrie AG St. Margrethen

Zweigbetrieb Kandergrund

Nachdem die Fertigung im Jahr 1972 aufgegeben worden ist werden die Räumlichkeiten in Kandergrund Gelände Nr. 7D an die Zündholzfabrik in Unterterzen verpachtet. Dies musste wahrscheinlich bereits mit dem Einverständnis der schwedischen Gruppe aus Nyon geschehen sein. Die Hiag, Zündholzfabrik Unterterzen übernimmt zwei Objekte, das obige und die Räumlichkeiten in Frutigen Bahnhofstrasse. Die Räumlichkeiten in Kandergrund werden für die Fertigung von Bengalzündhölzern genutzt. Es erfolgt hier deren Anstrich , sowie die Verpackung. Ausser der Bengalen werden auch Fackeln und Wunderkerzen gefertigt. Wer in dieser Zeit die Aufsicht hatte ist nicht näher bekannt. Der Vertrieb der hier hergestellten Artikel ist von der Hiag fortgeführt worden.

1973 - 1976 Kandergrund

Terza Pyrotechnik AG

Parallel zu der Gründung der Terza Zündwarenfabrik AG, der die Zündholzfabrik in Unterterzen unterstellt ist, kommt es in Frutigen zur Gründung der Terza Pyrotechnik AG. Beide Aktiengesellschaften arbeiten Hand in Hand, was schon anhand der beidseitigen Mitglieder des Verwaltungsrates zu sehen ist.

Terza Pyrotechnik AG, in Frutigen. Gemäss öffentlich beurkundetem Errichtungsakt und Statuten vom 29.Juni 1973 besteht unter dieser Firma eine Aktiengesellschaft. Sie bezweckt die Herstellung, den Handel und die Verarbeitung von Produkten der Zündholzbranche, speziell von pyrotechnischen Artikeln. Sie kann Grundstücke erwerben, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten und Vertretungen übernehmen. Das voll einbezahlte Grundkapital beträgt Fr. 50.000.-, eingeteilt in 500 Inhaberaktien zu Fr. 100.-. Publikationsorgan der Gesellschaft ist das SHAB. Einladungen und Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief, sofern deren Adressen alle bekannt sind. Der VR besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ihm gehören an: Conrad Marti, von Wattwil, in Unterterzen, Gemeinde Querten, als Mitglied. Conrad Marti führt Einzelunterschrift; Fritz Waibel zeichnet kollektiv zu zweien. Kollektivprokura wurde erteilt an Ernst Giger, von Murg, Gemeinde Quarten, in St. Margrethen; Jules Wietlisbach, von und in Zürich; Dionys Giger, von Quarten, in Unterterzen, Gemeinde Quarten. Diese drei Prokuristen zeichnen kollektiv zu zweien unter sich oder mit Fritz Waibel, welcher gleichzeitig als Direktor und Geschäftsführer ernannt wird. Geschäftslokal: Schwandistrasse.

Es wird weiter in Kandergrund, sowie der Bahnhofstrasse in Frutigen produziert. In Kandergrund wird für die Fertigung die ehemalige Montagehalle 24x5 Meter genutzt. Es arbeiten hier 2-4 Frauen, die u.a. die Bengalen verpacken und die Schachteln anstreichen. Als Leiter des Betriebs wird Herr Willen jun. eingestellt der zunächst von Herrn Giger aus Unterterzen angelernt und eingeführt wird.

Im Jahr 1976 wird auch die Terza Pyrotechnik AG von der Diamond S.A. in Nyon übernommen. Die Räume in Kandergund werden für die Fertigung nicht mehr genutzt. Die Terza Pyrotechnik A.G. besteht noch im Jahr 1978. Was für Aufgaben von ihr erfüllt werden ist nicht näher bekannt.

um 1863 Kandersteg (Fabrik I)

Peter Großen, Jakob Clausen alliè Stocker, Johannes Klopfenstein

Säge und Zündhölzerei in Windfallen

Bei der Zündhölzerei handelt es sich wahrscheinlich um eine Fabrik, wo rohe Zündhölzer gefertigt worden sind. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass hier doch Zündhölzer als solche hergestellt wurden.

1865 - 1867 Kandersteg (Fabrik II)

Johann Josef Schniedrig

Zündholzfabrik

Am 7.07.1865 kauft Johann Josef Schniedrig, Johannes Sohn aus Grächen, Kanton Wallis vom Samuel Glausen einen abgesteckten Platz an der Niedermatte, wo er eine Zündholzfabrik erbauen will. Eine direkte Betriebsbewilligung für diese Vorhaben ist nicht vorhanden, aber es besteht ein Hinweis, dass die Erlaubnis am 25.11.1865 erteilt worden ist. Die Fabrik wird im späteren Kaufvertrag folgend beschrieben: „Eine neu in Stein erbaute und mit Schiefer gedeckte Zündhölzchenfabrik an der Niedermatte zu Kandersteg.“ Kaum war die Fabrik erbaut wird sie bereits weiter verkauft.

Weitere Einzelheiten für diesen Zeitraum sind nicht vorhanden.

1867 - 1876 Kandersteg

Johannes Klopfenstein

Zündholzfabrik

Am 7. Juni 1867 wird die Zündholzfabrik von Johannes Klopfenstein, Sohn, Gemeinderat gekauft. Die Fabrik ist unter 1119 für Fr. 7.600 gegen Brand versichert. Klopfenstein war bereits einige Jahre am Sägewerk und der Zündhölzerei in Windfallen beteiligt. Aus der Untersuchung des Amtsarztes für das Jahr 1867 erfahren wir, dass die Fabrik eigentlich aus drei Räumen besteht, die Räume sind unten 9 und oben 7 Fuss 5“ hoch. In einer Anzeige aus dem Jahr 1874 wird als Eigentümerin die Mutter Elisabeth Klopfenstein bezeichnet. Johannes Klopfenstein ist gestorben, seine Erbangelegenheiten aber noch nicht endgültig geregelt.

1876 - 1878 Kandersteg

Abraham Klopfer

Pächter: Peter Klopfenstein & Gilgian Hari

Zündholzfabrik

Zum 21.04.1876 verkaufen die Geschwister Johannes, Peter, Abraham, Elisabeth und Susanna Klopfenstein, Johannes sel. Kinder, und Gilgian Hari allié Klopfenstein die Zündholzfabrik an Abraham Klopfer, Abrahams sel. Sohn von Echichans, Bäcker auf Achern zu Frutigen. Obwohl die Fabrik an Abraham Klopfer verkauft worden ist, werden im Jahr 1876 als Betreiber noch Peter Klopfenstein & Gilgian Hari ausgewiesen.

Ob diese Bezeichnung aus Gewohnheit verwendet wird, oder gab es ein Pachtverhältnis, kann heute nicht mehr genau geklärt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Fabrik unter diesem Namen bloss zwischen 1874 bis 1876 geführt worden ist.

1878 - 1883 Kandersteg

Abraham Klopfer

Zündholzfabrik

Ab dem Jahr 1878 wird in allen amtlichen Angelegenheiten als Fabrikbesitzer der Gemeinderat, Bäcker u. Krämer Abraham Klopfer bezeichnet, er unterschreibt auch die gemeinsame Fabrik-Ordnung der Zündholzfabriken im Amte Frutigen.

Wahrscheinlich unter Zugzwang des Gesetzes vom 23.12.1879 wie auch des Regulativs vom 25.5.1880 stellt Abraham Klopfer an die Direktion des Innern ein Erweiterung- und Anbaugesuch , zur Einrichtung der Fabrikation der schwedischen Zündhölzer. Zu Herstellung der letzten dürfte es in der sehr kleinen Fabrik kaum gekommen sein. Im Jahr 1879 sind in der Fabrik 4 Männer und 15 Frauen beschäftigt. Die Unterschrift von Klopfer ist auch unter der Bittschrift der Zündholzfabrikanten an das schweizerische Handelsdepartement zu sehen. Hier bitten die Fabrikanten um eine Verlängerung der Frist ab der das Verbot des gelben Phosphors gilt. Der Amtsarzt, wie auch der Fabrikinspektor bezeichnen im Bericht für das Jahr 1880 die Immobilie als einen Neubau, anderseits wird eine Bau- und Einrichtungsbewilligung erst am 21. Januar 1881 erteilt. Am 3. Januar 1881 legt Abraham Klopfer ein Zündholzrezept für phosphorfreie Zündhölzer vor, das im Gegensatz zu anderen Rezepten auch genehmigt wird.

Im Laufe des Jahres 1881 ist die Fabrik vom Sohn Johann Klopfer übernommen worden, denn sein Name wird in amtlichen Schreiben verwendet. Was anderes sagen die Eintragungen ins Handelsregister aus. Im Eintrag vom 25.01.1883 ist zu lesen: „ Inhaber der Firma Abraham Klopfer, Fbkt. in Kandersteg ist Abraham Klopfer,, Zündwarenfabrikant, Bäcker und Krämer zu Kandersteg".

Erst dem Eintrag vom 25. Juli 1900 nach, ist die Firma erloschen: „Die Firma Abraham Klopfer, Fbkt., in Kandersteg (SHAB vom 3. Februar 1883 ), ist erloschen wegen Absterben des Inhabers“.

Weswegen ab dem Jahr 1881 abwechselnd die Vornamen Abraham und Johann verwendet worden sind, müsste noch geklärt werden.

Am 27.02.1886 ist in der Fabrik ein Feuer ausgebrochen, dessen Herd sich im Trocknungszimmer entwickelt hat.

Im Bericht des Amtsarztes für die Jahre 1887 + 1888, aber auch in Berichten für weitere Jahre wird über die Fabrik in Kandersteg folgendes berichtet: „Johann Klopfer hält eine sehr gute Ordnung, hat zwar einen sehr kleine Fabrik, wo höchstens 4-5 Arbeiter beschäftigt sind. Das Einlegen besorgt er nun ganz in den Privathäusern. Die Fabrik selbst steht an einen gesunden luftigen Ort noch nie hatte es Krankheiten gegeben, er arbeitet überhaupt meistens nur wenn Arbeitsmangel herrscht.“

Im Jahr 1888 bricht in der Schwefelküche ein Feuer aus, wobei aber der Schaden unter 100.- Fr. ausmachte.

Die für das Jahr 1891 durchgeführte Inventarschätzung bewertet die Liegenschaft auf 2.760.- Fr., und die Ausstattung und Maschinen auf 970.- Fr.

Die Fabrik in Kandersteg fabrizierte bloss dann, wenn ein entsprechender Bedarf bestand. Mit der Zeit wurden die Produktionszyklen immer kürzer, im Jahr 1891 sollte die Produktion ab dem Herbstmonat bis in das Jahr 1892 geruht haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es darauf überhaupt keine Produktionsaufnahme mehr gegeben hat, denn im Jahr 1895 gibt es bereits die Angabe: „Geschlossen „.

Bei den Besuchen zwischen 1888 bis 1898 wird vom Fabrikinspektor festgestellt, dass die Fabrik nicht in Betrieb sei.

Abraham Klopfer ist am 25. November 1897 gestorben. Am 25.10.1898 verfügt die Direktion des Innern die Streichung des Betriebs aus der Fabrikliste, da die Fabrik eingegangen sei. Zu diesem Zeitpunkt wird der Besitz mit Vertrag vom 20.05.1898 aufgeteilt, die Zündholzfabrik fällt wahrscheinlich an den Sohn Karl Klopfer allié Schmid, Negotiant in Kandersteg. Im Jahr 1898 wird das Gebäude bereits als Wohnung genutzt.