Schweizerisches Zündholzmuseum | Oltnerstrasse 80 | 5012 Schönenwerd | www.zuendholzmuseum.ch | ||
Home / Museum / Museum / Forschung / BE, Amtsbezirk Frutigen Adelboden |
Zündholzfabriken im Kanton Bern
Amtsbezirk Frutigen
1859 - 1865 Adelboden
|
Johann Rieder Zündholzfabrik bei der Birchibrücke Der Hauptmann der Artillerie und Grossrat
Johann Rieder gründete im Jahr 1859 in Adelboden bei der
Birchibrücke eine Zündholzfabrik. Über diese
Gründung erfahren wir aus dem Bericht des Amtsbezirks Frutigen
für das Jahr 1859, wo die Aussage zu finden ist: „ Es wurde
nur eine Bau- und Einrichtungsbewilligung erteilt, und zwar für
die Zündholzfabrikation des Hauptmann Rieder zu Adelboden“
Die Fabrik bestand aus 2 Stockwerken und hatte einen Grundriss von 38 x
19 Meter, daneben stand ein Dörrofen. Der Versicherungswert wird
auf 3.000 Fr. geschätzt. Bereits im Jahr 1860 sind in der Fabrik 20
Arbeiter beschäftigt, die wöchentlich 20.000 Schachteln
fertigen. Es muss aber noch eine bestimmte Anzahl Heimarbeiter gegeben
haben, die für diese Fabrik Schachteln herstellte. Es wird an
anderer Stelle berichtet, dass Johann Rieder nicht bloss die Fabrik
gegründet hat, sondern den Leuten von Adelboden auch das
Trücklen beibrachte. So sind bald in jedem Haushalt
Holzspan-Schachteln gefertigt worden, die von Adelboden bis Frutigen
hin bei verschiedenen Zündholzfabrikanten Abnahme fanden. Eine
Familie mit vier Kindern brachte es an die 6000 bis 8000 Schachteln pro
Woche, und das nur bei viel Fleiss. Für 1.000 Schachteln zahlten
die Fabrikanten 70 Rappen , später 1 Fr. Bei der Erteilung der Einrichtungsbewilligung
ist es vergessen worden auch den Gewerbeschein einzufordern, dieser
wird erst am 21.01.1862 für die Zündholzfabrikation und
Säge erteilt. |
1865 - 1867 Adelboden |
Johann Gottlieb Rieder, Sohn Zündholzfabrik Am 7.August 1865 übergibt Johann Rieder
mit einer Abtretungsbeile auf Rechnung zukünftiger Erbschaft einen
Teil seines Besitzes seinem Sohn Johann Gottlieb Rieder Hauptmann zu
Adelboden. Wahrscheinlich sind die Geschäfte vom Sohn schon
früher übernommen worden, denn in den Akten der
Brandversicherung werden am 01.07.1864 als Besitzer ausgewiesen: Johann
Gottlieb Rieder Grossrat & Amtsrichter und Jakob von Känel.
Der Name des letzten stimmt vielleicht so, dass dieser die
Geschäftsleitung inne hatte. Aus dem Bericht des Amtsarztes für die
Jahre 1866 / 1867 erfahren wir: „ Gut eingerichtete Fabrik mit
vielen Maschinen und allem, was zu Zündholzfabrikation nötig
sei. Die Fabrik besteht aus drei Räumen, Zündmassen
Küche, Tröckelzimmer, Packungsraum und dem Dörrofen, die
Höhe der Räume 11,5 Fuss . In den Jahren 1868 und 1869 ist je
ein Brandschaden zu verzeichnen, dessen Wert aber bloss einen Bruchteil
der Versicherungssumme von Fr. 3800.- ausmachte. Die Fertigung fand
bloss dann statt, wenn es gute Absatzmöglichkeiten gab. |
1876 - 1877 Adelboden |
Gebr. Gottlieb von Känel & Wilhelm von Känel, Zündholzfabrik Am 7.Februar 1876 wird die Fabrik an die
Brüder Gottlieb von Känel allié Schmid, Jakobs Sohn
von Reichenbach zu Frutigen und Wilhelm von Känel allié Ogi
verkauft. Es liegt keine Betriebserlaubnis für die
Zündholzfabrik des Gebr. von Känel vor. Im Jahr 1876 musste die Ausstattung der Fabrik
nicht mehr auf dem neuesten Stand gewesen sein, denn der Aufsichtsarzt
Dr. Schären hat ein Fabrikationsverbot erlangt. Die Wiederaufnahme
der Fertigung fand erst Anfang 1877 statt. Der Fabrikationsverbot bringt die Besitzer in Zahlungsschwierigkeiten und zu einem Gantsteigerungsverkauf. |
1877 - 1878 Adelboden |
Jakob von Känel Zündholzfabrik Den Zugriff bei der Gantsteigerung am 2.April
1877 erhält der Vater der beiden Brüder, Jakob von Känel
, Johannes sel. von Reichenbach, Gutsbesitzer an Reinisch zu Frutigen.
Wer sich nun genau mit der Fabrik beschäftigt hat ist nicht
bekannt. Am 23.10.1878 zeichnet Jakob von Känel
zusammen mit 17 anderen Zündholzfabrikanten aus dem Amte Frutigen
, die nach dem Bundesgesetz vom 23.03.1877 verordnete Fabrik –
Ordnung. In einem Frageschema betreffend der Arbeit in
den Fabriken, wird von Jakob von Känel darauf hingewiesen, dass ab
Mitte August 1878 keine Fertigung mehr stattfindet. Es gib keinen
Hinweis darauf, dass die Fertigung danach auch wieder aufgenommen
worden wäre. Am 7.Juli 1879 verkauft Jakob von Känel die Fabrik an einen der Vorbesitzer, Johann Gottlieb Rieder. |
1878 - 1884 Adelboden |
Johann Gottlieb Rieder, Sohn Zündholzfabrik Johann Gottlieb Rieder übernimmt also die
Zündholzfabrik nochmals. Über die erneute
Fabrikationstätigkeit ist wenig bekannt. Rieder ist aber auch mit
dem Verbot des gelben Phosphors konfrontiert gewesen und konnte einen
richtigen Betrieb gar nicht aufnehmen. Im Bericht des Aufsichtsarztes
für das Jahr 1884 zählt die Fabrik Rieder zu denen, wo die
Fertigung eingestellt worden ist. Die Fabrikationsräume standen einige Jahre
ohne Nutzung und sind zum 25.06.1886 an Peter Aellig und Peter
Bärtschi verkauft worden. Die Gesellschafter der Firma : Aellig, Gyseler,
Kambly & Gehring wendeten sich kurz davor an den Regierungsrat mit
einem Gesuch, ihnen in diesen Räumlichkeiten eine
Zündhölzchenfabrikation für 9 Monate zu erlauben, was
aber negativ beschieden wird. |
1876 - 1903 Kandergrund (Fabrik I) |
Mathias Gehring Zündholzfabrik bei der Zrydsbrück Das Ansuchen für den Bau einer
Zündholzfabrik bei der Zrydsbrück stellt Mathias Gehring,
Mathias sel. Sohn, von Rüdlingen, Kanton Schaffhausen am
14.10.1875. Bereits am 2.11.1875 kaufte er hier von David
Ryter ein Stücklein Erdreich ob seiner Hausmatte. Zum gestellten
Ansuchen lässt die Direktion des Innern dem Amtsarzt Schären
ein Gutachten erstellen. Im Gutachten vom 29.08.1876 wird das
Gebäude, wie auch die Einrichtung genau beschrieben. Räumlich
stehen für die Fabrikation zur Verfügung: a. Küche, b.
Tröckneraum, c. Füllzimmer. In der ersten Etage möchte
Gehring eine Vorratskammer für Schachteln etc. einrichten. Das
Einlegen der Hölzer soll mittels Maschinen und nicht durch Kinder
besorgt werden, wobei dies im nahe gelegenen Sägegebäude
stattfinden wird. Das Zündholzmaschinen- und Sägegebäude
werden lt. Eintragung im Lagerbuch für 17.600 Fr. versichert. Die
Betriebsbewilligung lässt einige Zeit auf sich warten, die
Fertigung ist aber wahrscheinlich bereits im Jahr 1876 aufgenommen
worden. Am 23.10.1878 unterschreibt Mathias Gehring die
gemeinsame für die Zündholzfabriken im Amte Frutigen
erstellte Fabrik Ordnung. Im Jahr 1880 bricht in der Sägerei und
Zündwaarenfabrik, Mathis Gehring der erster Brand aus, dessen
Schaden auf 100 Fr. bezeichnet wird. Das Gesetz vom 23.12.1879 trifft auch den
Fabrikanten Mathias Gehring. Er stellt im Jahr 1880 ein Gesuch für
den Umbau, sowie Bau eines neuen Gebäudes für die Fertigung
schwedischer Zündhölzer, was seitens des
Regierungspräsidium auch genehmigt wird. Im Zusammenhang mit dem
Umbau, wird von David Ryter noch ein zusätzliches Erdreich dazu
gekauft. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die erneute
Betriebsbewilligung erst im Jahr 1881 erteilt. Was für Arbeiten
durchgeführt worden sind erfahren wir aus dem Bericht des
Amtsarztes für das Jahr 1881: Die alte Fabrik ist zur
Schwefelküche, Tunk- Trocken- und Reibflächenraum
hergerichtet worden und für das Füllzimmer ist ein
geräumiger Neubau erstellt. Die Einlegemaschinen sollen über
den Rädern Schutzvorrichtungen erhalten. Gehring hat als
Mechaniker einen sicher soliden, aber kostspieligen Schneidstuhl
hergestellt. Das Magazin für die Rohmaterialien ist noch nicht
erstellt, so werden seine Rohstoffe an verschiedenen Stellen gelagert,
sogar im Laden unter den Lebensmitteln, was sehr gefährlich und
ernstlich gerügt wird. Der Dörrofen stand früher
einzeln, ist aber durch Neubauten mit den Sägereigebäude
zusammengebaut worden“. Es gibt Hinweise, dass auch in der Fabrik von
M. Gehring in der Übergangszeit 1880-1882 (Verbot des gelben
Phosphor), noch dessen Nutzung stattfinden musste, was zu
Gerichtsverfahren führte. In den Folgejahren gibt es immer wieder
die üblichen Bemerkungen seitens des Amtsarztes, wie auch des
Fabrikinspektors. Am 23.04.1883 efolgt der erster Eintrag ins
Handelsregister : „ Inhaber der Firma M. Gehring, Frutigen, ist
Mathias Gehring alliè Stoller von Rüdlingen, Kt.
Schaffhausen, Zündwaarenfabrikant bei der Zrydsbrügg bei
Frutigen. „ Im Jahre 1886 kommt es wieder zu einen Brand in
der Fabrik, diesmal bricht das Feuer im Tröcknezimmer aus. Die
Fabrik gehört eigentlich zu den kleinen und beschäftigt nur 8
Arbeiter. Es ist unbekannt ob einige Tätigkeiten in Heimarbeit
erfolgt sind. Ob durch den Brand bedingt, oder auch aus anderen
Gründen war die Fabrik bis 1888 nicht im Betrieb, es wird sogar
ein Gesuch für die Bewilligung der Wiedereröffnung gestellt.
Bei dieser Gelegenheit kommt es auch zum ausfüllen des Fragebogen,
den für seinen Stiefsohn Martin Gehring der Fabrikant Anton Aellig
unterschreibt. Wahrscheinlich bestand auch eine enge Zusammenarbeit bei
der Fabrikation der Zündhölzer, um so mehr da beide Fabriken
sich in Nähe befinden. Eine im Jahr 1891 durchgeführte
Inventarschätzung bewertet die Liegenschaft auf 9.200 Fr. und die
Maschinen u. Einrichtungen auf 4.403 Fr.., In der Fabrik werden mit 6
Arbeitern Gelbphosphorhölzchen gefertigt. In dieser Zeit wird
immer wieder geprüft, ob die Richtlinien des Fabrikgesetzes
eingehalten werden. Der Fabrikinspektor berichtet nach der Kontrolle am
10.07.1895 u.a. folgendes: „ Es halten sich Kinder im Tunkraum
auf. Das Arztbuch fehlt. Wöchnerinnenliste und Unfallverzeichnis
konnten nicht nachgesehen werden.“ Im Dezember 1897 unterschreibt auch Mathias
Gehring das Gesuch an die Hohe Bundesversammlung, wo um eine
Entschädigung für die Zündholzfabrikanten nachgesucht
wird, die ihre Fabriken nach endgültiger Einführung des
Verbots von gelben Phosphor schliessen müssen. Mathias Gehring
reicht dem Schweiz. Industriedepartement die geforderte neue Rezeptur
für schwedische Zündhölzer ein, es wird hier
hingewiesen, dass die neuen Packungsmuster fehlen. Für die
Herstellung der neuen Zündhölzer wird vom Regierungsrat am
5.10.1900 eine Fabrikationsbewilligung erteilt, in der aber einige
Vorbehalte eingebaut sind. Die endgültige Rezeptur ist bis in das
Jahr 1902 noch nicht bewilligt. Auf der Mahnung der Direktion des
Innern dazu vom 10.03.1902 wird seitens der Gemeinde Verbal
geäussert: „ Diese Mahnung wird aber so wenig fruchten, wie
die mehrfach früher vorgenommen. Gehrings finanzielle
Verhältnisse gelten allgemein als zerrüttet, so dass er kaum
im Stande sein wird, die Fabrikation jemals wieder aufnehmen zu
können.“ Mathias Gehring wehrt sich gegen die Streichung aus
der Fabrikliste, und hofft das er doch noch eine
Fabrikationsbewilligung erhalten wird. Diese wird dann auch im Jahr
1905 erteilt, enthält so viele Bedingungen, dass diese wohl kaum
erfüllt werden konnten. Die Fertigung ruhte seit 1901und ist wohl
kaum wieder aufgenommen worden, die offizielle Streichung von der
Fabrikliste erfolgte erst im Jahr 1910. Die Firma ist lt. Eintrag in das
Handelsregister vom 31. Juli 1903 gelöscht worden: „ Die
Firma M. Gehring, bei der Zrydsbrück in Frutigen (SHAB Nr.90 vom
18. Juni 1883, pag. 718) wird gelöscht auf Begehren des Inhabers
wegen vorläufiger Aufgabe der
Zündhölzchenfabrikation.“ |
1915 - 1926 Kandergrund (Fabrik II) |
Gebrüder Walter und Gotthold Gehring Die Fabrik von Mathias Gehring war zwischen
1903 und 1915 nicht im Betrieb. Am 8. April 1913 wird das
Fabrikgebäude, Grundbuchblatt 598 unter 1181 für Fr. 11.100
gegen Brandschaden versichert, zu je ¼ an: Friedrich
Müller-Gehring, Christians Sohn; Walter Gehring, Mathias Sohn;
Gotthold Gehring, Mathias Sohn und Fräulein Mina Gehring, Mathias
Tochter verkauft. Am 3. Mai 1913 wird ¼ des Gebäudes
seitens Friedrich Müller-Gehring an die Brüder Walter und
Gotthold Gehring abgetreten. Erst im Jahr 1915 bemühen sich die
Gebrüder Walter und Gotthold Gehring um eine neue
Betriebsbewilligung. Der Fabrikinspektor führt in diesem
Zusammenhang am 11.05.1915 zusammen mit den Antragstellern und deren
Vater Mathias eine Besichtigung des alten Fabrikgebäude durch. Es
wird hier der Ist-Zustand festgestellt, sowie alle Änderungen
aufgelistet die vor der Inbetriebnahme noch durchgeführt werden
müssen. Die Gebrüder Gehring betrieben in den letzten Jahren
vor dem Gesuch ein Zentralheizungs-Geschäft. Zu den strittigen
Bedingungen die zuletzt noch nicht erfüllt waren gehörte u.a.
die Trinkwasserleitung, aber auch Aborte mit Wasserspülung.
Ausserdem fehlten natürlich auch die Hydranten für eine
Feuerlöscheinrichtung. Am 25.06.1915 wird seitens des Regierungsrates
die Fabrikationsbewilligung für Zündhölzchen erteilt,
wobei für die Erstellung einer rationalen Trink- und
Löschwassereinrichtung eine Frist von 6 Monaten eingeräumt
wird. Die Fertigung wird zunächst mit 12
Arbeiten aufgenommen. In der Fabrik werden zwei Einlegemaschinen
genutzt und sie verfügt auch über eine Wasserkraftanlage. Am
10.04.1920 erwerben die Gebrüder Walter und Gotthold Gehring von
ihrer Schwester Mina, die jetzt in Silverton wohnt, den ihr
gehörenden ¼ Teil der Zündholzfabrik. Die Firma wird
wieder unter das Fabrikgesetz gestellt und legt auch eine neue
Fabrikordnung vor, die am 22.10.1920 genehmigt wird. Die Fabrik wird immer wieder, als die der
Gebrüder Gehring bezeichnet wird, aber beim Eintrag ins
Handelsregister am 24.11.1919 wird bloss noch ein Besitzer ausgewiesen:
„Inhaber der Firma Gotthold Gehring alliè Müller, ist
Gotthold Gehring, von Rüdlingen (Schaffhausen),
Zündholzfabrikant, in Frutigen, Zündholzfabrikation.“ Im Jahr 1923 werden von Gotthold Gehring in
Kandergrund 7.410 Kisten Zündhölzer, bei Nutzung einer
gebrauchten Komplettmaschine hergestellt. Im Jahr 1924 bricht hier ein
Brand aus, der immerhin bloss den Dachstock in Mitleidenschaft zieht. Am 14. November 1924 werden die
Eigentumsverhältnisse neu geregelt, Gotthold Gehring kauft von
seinem Brüder Walter den letzten Teil der Fabrikbesitzung und ist
jetzt alleiniger Besitzer der ganzen Immobilie. |
1926 - 1927 Kandergrund (Fabrik I) |
Gotthold Gehring-Müller Im Jahr 1925 tritt als Gesuchssteller bloss
noch Gotthold Gehring-Müller auf, der vordem auch eine weitere
eigene Zündholzfabrik in Frutigen, Rainbrück betrieben hat.
Es geht jetzt um den Wiederaufbau, des beim Brand beschädigten
Fabrikgebäudes, wie auch eine Erweiterung durch Anbau an das
bestehende Gebäude, wo vordem die Schiefertafelfabrikation
stattgefunden hat. Im Anbau soll ein Zündholzautomat, System
Roller seinen Platz finden, ausserdem aber auch verschiedene
Hilfsmaschinen, wie Schachtelfüllmaschinen und andere. Auch hier
werden vom Fabrikinspektor einige Punkte aufgelistet, die in den
Bauplänen berücksichtigt werden müssen. Als ein weiters
Problem erweist sich die gemeinsame Fertigung von
Sicherheitszündhölzern und der Sesquisulfidhölzer. Im Jahr 1926 wird auch ein gebrauchter
Dampfkessel besorgt und eingebaut. Die Arbeiten dürfen bis in das
Jahr 1927 noch nicht fertig gewesen sein. Im selben Jahr erhält
Gotthold Gehring-Müller seitens der Solo AG. Wien, die sich
bereits in den Händen des schwerdischen Trust befindet, ein
Kaufangebot auf das er auch eingeht. Als Käufer tritt aber im
Kaufvertrag vom 24.02.1927 nicht die Solo AG auf, bloss Dr. Friedrich
Meyer, Friedrichs Sohn von Baremn Deutschland, Ingenieur in Wien. |
1927 - 1930 Kandergrund (Fabrik I) |
Kanda Aktiengesellschaft für Zündwaren Im Jahr 1927 tritt Gotthold Gehring-Müller
zunächst der Kanda Aktiengesellschaft für Zündwaren bei,
um sie auch gleich wieder zu verlassen, denn er muss auch die Wohnung
räumen, die er in der 1. Etage des Fabrikgebäudes bewohnt hat. Über die neue Aktiengesellschaft ist im
Eintrag ins Handelsregister vom 8. April 1927 folgendes zu lesen:
„Unter der Firma « Kanda“ Aktiengesellschaft für
Zündwaren besteht, mit Sitz in Kandergrund, auf unbestimmte Dauer
eine Aktiengesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung von
Zündmitteln aller Art und deren Handel. Das Aktienkapital
beträgt Fr. 300.000.- und besteht aus 300 Namenaktien a Fr.
1000.-. Diese Aktien sind voll einbezahlt. Publikationsorgan der
Gesellschaft ist das Schweizerische Handelsamtsblatt. Organ der
Gesellschaft ist ein VR aus einem bis drei Mitgliedern. Als einziges
Mitglied des VR ist gewählt: Otto Stoller, Christians Sohn, von
Kandergrund, Notar in Frutigen. Der VR vertritt die Gesellschaft nach
aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Firma
führt der Präsident des VR. Die Statuten sind an der
konstituierenden Versammlung angenommen worden und datieren vom 7.
April 1927“ Am 13.4.1927 wird als Direktor der Fabrik
gewählt : Dr. Friedrich Meyer, Friedrichs, von Barmen (Preussen),
in Wien, Walfischgasse 13, also ein Mann der Solo AG. Nach einigen weiteren Monaten wird der Kanda AG
am 21.12.1927 seitens des Regierungsrates die Fabrikations- und
Betriebsbewilligung erteilt. Die Bedingungen unter denen die Fertigung
aufgenommen werden kann umfassen 18. Punkte, es ist überhaupt sehr
fraglich, ob es überhaupt zur Produktionsaufnahme gekommen ist.
Somit kam wohl auch das am 7.03.1928 angemeldete Warenzeichen nie zu
Nutzung. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement stellt jedenfalls am
10.05.1930 fest, dass der Betrieb gänzlich eingegangen sei. Die
Aktiengesellschaft besteht vorerst weiter, als Mitglied des
Verwaltungsrates wird sogar am 11.2.1932 Heinrich Weber, Heinrichs
sel., von Madetswil-Russikon, Direktor, in Lausanne gewählt.
Heinrich Weber war bis 1927 Besitzer der Zündholzfabrik in
Madetswil und arbeitet jetzt für die schwedische Seite. Die
endgültige Auflösung der Aktiengesellschaft erfolgt erst im
Jahr 1938. Die Immobilien werden zunächst an die J. H. Moser
Aktiengesellschaft in Kanderbrück und danach an Emil Trummer
verkauft. Ab dem Jahr 1989 wird die Fabrik von der TRUMAG Aufbereitungstechnik AG, Frutigen genutzt. |
1855 - 1856 Kandergrund (Fabrik II) |
Abraham Aellig Zündholzfabrik in Bifingen, Gebiet Achern Nachdem dem Krämer Abraham Aellig verboten
worden ist in seinem Haus an der Rainbrügg Zündhölzer zu
fabrizieren, stellt dieser am 2.02.1855 das Gesuch auf seinem Ackerland
am Bifigstutz ein Wohnhaus sowie eine Zündhölzchenfabrik
bauen zu dürfen. Diesem Gesuch wird entsprochen und das Vorhaben
scheint umgehend realisiert worden zu sein. Es handelt sich dabei um
das Objekt das später unter Nummer 941 gegen Brandschaden
versichert ist. Das Gebäude besteht aus 3 Etagen mit einem
Grundriss von 31x31 m, welches zunächst auf Fr. 2.000.- Feuer
versichert wird. Bereits am 4.04.1856 wird die Fabrik an Johann
Leuenberger verkauft, obwohl später auch ein Hinweis zu finden
ist, dass Leuenberger und Aellig gemeinsam Zündhölzer
fabriziert hätten. |
1856 - 1858 Kandergrund (Fabrik II) |
Johann Leuenberger Zündholzfabrik auf Achern Die Fabrik ist von Johann Leuenberger,
gewesener Landjäger, im Hasli zu Frutigen gekauft worden. Die
Fabrik scheint nach dem späteren Rückkaufbrief gemeinsam von
Leuenberger und Abraham Aellig geführt worden zu sein. Nähere
Umstände aus dieser Zeit sind nicht bekannt. |
1858 - 1859 Kandergrund (Fabrik II) |
Abraham Aellig Zündholzfabrik auf Achern Der Rückkauf der Immobilie seitens Abraham
Aellig, Abrahams sel. Sohn, von Adelboden erfolgt am 2. November 1857,
die Versicherung gegen Brandschaden ist auf Fr. 2.600.- erhöht
worden. Die Fabrik wird von Abraham Aellig bloss ein Jahr betrieben,
danach überschreibt er sie auf seinen Sohn Anton Aellig. |
1859 - 1865 Kandergrund (Fabrik II) |
Anton Aellig Zündholzfabrik auf Achern Im Jahr 1859 verschreibt Abraham Aellig,
Abrahams sel. aus Adelboden, Krämer bei der Rainbrück zu
Frutigen die Zündholzfabrik auf Achern an seinen Sohn Anton
Aellig, Negotiant im Dorfe Frutigen. Die Fabrik wird ausgebaut und die
Versicherungssumme zum 26.01.1862 auf 7.500.- Fr. erhöht. Bis wann
auf Achern Zündhölzer fabriziert worden sind ist nicht
bekannt. Es lässt sich auch nicht feststellen, wie diese Anlage
eventuell in die neue Fabrik am Bifigstutz integriert worden ist. |
1865 - 1866 Kandergrund (Fabrik II) |
Anton Aellig & Jakob Brügger Zündholzfabrik in Bifingen Bereits Abraham Aellig bemühte sich um die
Baubewilligung für eine Zündholzfabrik in Bifigen bei
Kandergrund. Anderseits gibt es Belege, dass die ersten Schritte in
Bifigen Anton Aellig in einer Assoziation mit dem Zimmermeister Jakob
Brügger aus Bachli zu Frutigen unternommen hat. Die Bewilligung
wird ihm seitens der Direktion des Innern trotz Bedenken, wegen der
eigenwilligen Vorgehensweise der Antragsteller am 16.06.1864 erteilt.
Die Bewilligung bezieht sich auf ein bereits erstelltes
Zündholzmaschinen- und Sägegebäude, welches unter Nr.
1072 für 17.600.- Fr. versichert ist. Das aus 3 Stockwerken
bestehende Gebäude hat die Masse 66 x 34 m. Im Bericht des
Amtsarztes für das Jahr 1865 wird über die Fabrik von Aellig
& Cie. folgendes berichtet: „ Es arbeiten hier etwa 40
Kinder, die wöchentlich bis 120.000 Schachteln anzufertigen
vermögen. Diese Fabrik bietet mit ihrer Säge und
Hobeleinrichtung das vollkommenste Bild der gesamten
Zündholzindustrie dar, indem sie Kisten, Schachteln und
Hölzchen selbst anfertigt und nur die Chemikalien kauft. Auch eine
Feuerspritze ist vorhanden. Dennoch ist zu tadeln, dass das Einlegen
(mit der Maschine) im Tunkraum geschieht. Sehr auffallend erschien uns
in dieser schwunghaft betriebenen Fabrik der Mangel an Ventilation. Die
Räume waren gut geheizt, aber sehr mit riechenden Dämpfen
beladen“. Im Jahr 1862 entsteht der erste „ Verein
Schweizer Zündholzfabrikanten“, dem die Firma Aellig auch
beitritt. Im Februar 1865 wurde bekannt, dass die Firma sich nicht an
die Vereinsstatuten hält und an einer neu entstehenden Fabrik
beteiligt. Es kommt zum Gerichtsverfahren, Bestreitung der
Gültigkeit der Statuten usw. und im Endeffekt zur Auflösung
des Vereins. Im Jahr 1866 muss Jakob Brügger aus der Assoziation
ausgestiegen sein, obwohl dies nirgendwo richtig dokumentiert wird. Ab
jetzt wird immer nur über die Fabrik von Anton Aellig gesprochen.
|
1866 - 1893 Kandergrund (Fabrik II) |
Anton Aellig Zündholzfabrik Aus dem Jahr 1866 ist uns der erste
Brandschaden bekannt, dem einige weitere folgen sollten. Es handelte
sich aber immer um ganz kleine Schäden, die einen Bruchteil der
Versicherungssumme ausmachten. Im Protokoll der
Einkommensteuer-Schätzungs-Kommission vom 18.07.1868 finden wir
die Angabe, dass die Fabrik sich in Bifigen unter der Nr. 2 befindet
und ein rohes Einkommen von 7.300.- Franken ausweist. Im Jahr 1876 stellt der Amtsarzt in einigen
Fabriken, ableitend aus der kantonalen Verordnung vom 15.12.1865,
gravierende Mängel fest. Auch die Fabrik von Anton Aellig muss
stillgelegt werden, solange nicht alle geforderten baulichen Massnahmen
durchgeführt sein werden. Besonders wird hier auf den notwendigen
Neubau des Füllzimmers hingewiesen, aber es sind noch viele
weitere Baumassnahmen aufgelistet. Im Jahr 1873 soll es zur Gründung des
Verkaufscomptoir „ Rieder, Aellig, Gyseler „ gekommen sein.
Leider sind Einzelheiten dazu nicht auffindbar. Im Jahr 1878 erstellt Anton Aellig zusammen mit
anderen Fabrikanten aus dem Amte Frutigen, die vom Bundesgesetz betr.
"Die Arbeit in den Fabriken", geforderte Fabrikordnung. Es sind Klagen
aus späterer Zeit bekannt, dass die Bestimmungen der Fabrikordnung
nicht eingehalten werden. Am 6.04.1880 wird das Regulativ betr.
Fabrikation von Zündhölzern erlassen. Wahrscheinlich kommen
jetzt wieder neue Anforderungen auf Anton Aellig zu, denn er
bemüht sich wieder um eine Umbaubewilligung nach vorgelegten
Plänen. Trotz Umbauten ist Aellig nicht im Stande die sog.
schwedischen Zündhölzer herzustellen, seine Unterschrift ist
auch unter der Bittschrift der Fabrikanten an das Handelsdepartement zu
finden, wo um eine Verlegung des Verbots der Nutzung von gelbem
Phosphor nachgesucht wird. Noch im Januar und Februar 1881 sollen bei
Aellig aber noch die verbotenen Gelbphosphor-Zündhölzchen
hergestellt worden sein, was natürlich mit einem Strafverfahren
endet. Auch im Handelsregister ist die Fabrik zu
finden. Der amtliche Eintrag erfolgt am 14.04.1883, wo zu lesen ist:
“Inhaber der Firma Ant. Aellig & Co. in Frutigen ist Anton
Aellig, Abrahams sel., von Adelboden, Zündwarenfabrikant in
Bifigen bei Frutigen. Natur des Geschäftes:
Zündwaarenfabrikation“. Am 13.04.1886 wird die Gesellschaft für
Handel mit Zündwaren Aellig, Gyseler, Kambly & Gehring in
Frutigen gebildet, die bis zum 8.01.1890 besteht. Eine im Jahr 1886
erstellte Aufzeichnung, bezeichnet die Anzahl der Arbeiter bei Aellig
auf 22 Personen, die Fabrik zählt also zu den grösseren im
Amte Frutigen. Bei einen Brandfall im Jahr 1887, brennt die
Fabrik teilweise bis auf die Grundmauern ab. Der Aufbau soll auf den
alten Fundamenten erfolgen, es wird aber dabei darauf hingewiesen, dass
die Fabrik sich in einer Entfernung von 7,5 Metern vom Wohnhaus Aellig
und 12 Meter vom Wohnhaus Gilgian Stoller befindet. Im Bericht des
Amtsarztes für das Jahr 1887/88 ist die interessante Feststellung
zu finden, dass Mathias Gehring, Zündholzfabrikant an der
Zrydsbrücke, der Stiefsohn von Anton Aellig sei. Die
Aufbauarbeiten an der Fabrik Aellig in Bifigen dauerten bis in das Jahr
1889, es gibt eine genaue Beschreibung der neuen Räumlichkeiten. Am 11.02.1890 kommt es zur Gründung der
Zündwaarengesellschaft Frutigen. Für die Fabrik von Aellig
wird eine Produktionsmenge von 80 Kisten festgehalten, sie zählt
also zu den grösseren Fabriken. Die im Jahr 1891 durchgeführte
Grundsteuerschätzung bewertet die Liegenschaft auf 10.040.- Fr.
und die Maschinen und Einrichtungen auf 4.000.- Fr. Die
Zündholzfabrik Aellig war vor Brandfällen nicht gefeilt. Am
24.02. 1891 wird über ein Feuerausbruch im Gebäude des
Dörrofens berichtet. In den Jahren 1890 / 1891 wird die Fertigung
nur tageweise aufrechterhalten, es bestehen ganz grosse Probleme mit
dem Absatz. |
1893 - 1902 Kandergrund |
Anton Aellig & Cie Zündholzfabrik Als Inhaber der Fabrik wird nun Anton Aellig
und dessen Sohn Gottlieb Aellig bezeichnet. Wozu im Handelsregister am
31.12.1892 folgende Eintragung zu finden ist: „Unter der Firma
Ant. Aellig & Co in Frutigen haben Anton Aellig,
Zündwarenfabrikant in Bifigen zu Frutigen und dessen Sohn Gottlieb
Aellig daselbst, eine Kollektivgesellschaft eingegangen, die ihren
Anfang am 1. Januar 1893 nimmt und ihren Sitz in Frutigen hat. Natur
des Geschäftes: Fabrikation und Handel mit Zündwaren und auch
Handel mit andern Waren. Die frühere Eintragung dieser Firma als
Einzelfirma (SHAB vom 15. Juni 1883, pag. 702) fällt nun dahin.
Die Aktiva und Passiva derselben gehen auf diese Gesellschaft
über. „In der Fabrik werden bei einer Beschäftigung von
12 Arbeitern ausschliesslich Gelbphosphorzündhölzer
hergestellt. In den jährlich durchgeführten Fabrikkontrollen
des Amtsarztes, wie auch des Fabrikinspektors, werden immer wieder
kleine Mängel getadelt. Der Fabrikinspektor stellt z.B. in seinem
Bericht vom 1.10.1897 folgendes fest: a. Bei verschiedenen Arbeitern fehlen die
Überkleider. b. Über dem Tunkaggregat ist ein Kaminhut od.
dergl. anzubringen. c. Die ärztlichen Zeugnisse konnten nicht
vorgewiesen werden / trotz wiederholten Besuch /. Die Zeugnisse sollten
stets zur Einsicht bereit gehalten werden. Die Fabrikordnung ist wieder
anzuschlagen.“ Wegen dieser Vergehen wird das
Regierungsstatthalteramt Frutigen seitens der Direktion des Innern
aufgefordert eine Strafanzeige einzureichen. Am 19.01.1898 wird eine
neue Fabrikordnung eingereicht und genehmigt. Im Dezember 1897 ist den Fabrikanten bereits
der Text des Bundesgesetzes, das am 2.11.1898 beschlossen wird bekannt.
Auch Anton Aellig unterschreibt das Gesuch an die Hohe
Bundesversammlung, wo wegen des Verbotes des gelben Phosphors um eine
Entschädigung der Fabrikanten nachgesucht wird, die aus diesem
Grund mit der Fabrikation aufhören müssen. Um die Fabrikation
der neuen schwedischen Zündhölzer aufnehmen zu können
sind einige räumliche und technische Änderungen vorzunehmen.
Zum Antrag der Firma Anton Aellig & Cie. trägt der
Fabrikinspektor noch mind. 10 Bemerkungen ein. Es wird aufgelistet, was
noch zusätzlich berücksichtigt werden muss. Alles das sind
finanzielle Belastungen der Fabrikanten, die teilweise deren
Möglichkeiten übersteigen. Aus dem Bericht der
Expertenkommission i.S. Zündholzrezepte vom 31.03.1900 ist
bekannt, dass Aellig zur Bewilligung sowohl Rezepte für
schwedische, wie auch überall entzündliche Hölzchen
eingereicht hat. Eine entsprechende Bewilligung des Industrie
Departements wird mit Schreiben vom 2.07.1900 erteilt, worauf erst am
3.04.1901 auch der Beschluss des Regierungsrates des Kanton Bern folgt.
Am 27.06.1901 stellt der Kantons-Chemiker beim Besuch der
Zündholzfabriken fest: Anton Aellig fabriziert noch nicht. Die
zunächst eingereichten Rezepte sind so unzulänglich, dass die
Fertigung qualitativ guter Zündhölzer bald unmöglich ist. |
1902 - 1904 Kandergrund |
Anton Aellig & Cie Kollektivgesellschaft Einem Eintrag ins Handelsregister vom 3.03.1902
ist zu entnehmen, dass Anton Aellig senior verstorben ist. Es wird eine
neue Kollektivgesellschaft gegründet: „ Die
Kollektivgesellschaft Ant. Aellig & Cie in Frutigen, (SHAB vom 4.
Januar 1893) ist erloschen infolge Absterbens des ersten
Gesellschafters Anton Aellig. Anton Aellig und Gottlieb Aellig, Anton`s
sel. Söhne, von Adelboden, in Frutigen, haben unter der Firma A.
Aellig & Cie in Frutigen eine Kollektivgesellschaft eingegangen ,
welche mit dem 1. März 1902 ihren Anfang genommen hat. Die
Gesellschaft hat ihren Sitz in Frutigen. Die Passiven und Aktiven der
erloschenen Firma Ant. Aellig & Cie sind auf die neue Firma A.
Aellig & Cie übergegangen. Die Firmenunterschrift wird nun von
Anton Aellig geführt. Natur des Geschäftes
Zündhölzchenfabrikation“. Die seitens des Kantons-Chemiker im Juli 1902
durchgeführte Besichtigung der Zündholzfabriken, enthält
zu der Fabrik Aellig folgende Bemerkung: „Die hier
vorrätigen Zündhölzchen (geschwefelte) geben zu
keinerlei Bemerkungen Anlass. Auch die Fabrikeinrichtung macht einen
guten Eindruck.“ Die Rezepte nach denen die Zündhölzer
gefertigt werden, werden bei verschiedenen Kontrollen immer wieder in
Frage gestellt. Der Druck seitens der Behörden ist wahrscheinlich
so gross, dass die Gebrüder Aellig sich bereits im Jahr 1903
entschliessen die Fabrik aufzugeben. Die Streichung seitens der
Direktion des Innern erfolgt am 9.10.1905, die im Handelsregister am
17.07.1906. Die Fabrik steht nun einige Jahre ausser Betrieb. Erst im
Jahr 1915 wird hier seitens der Gebrüder Gehring für einige
Monate die Fertigung wieder aufgenommen, und danach seitens Albert
Wandfluh und David Ryter. Die bis jetzt übliche Ortsbezeichnung Bifigen wird zu Gunsten Kandergrund aufgegeben. |
1904 - 1915 Kandergrund |
Albert Wandfluh allié Klopfenstein Zündholzfabrik in Bifingen Im Jahr 1904 und 1905 bringt Albert Wandfluh
allié Klopfenstein, Davids Sohn von und zu Kandergrund die
Immobilie in seinen Besitz. Er kauft deren Erbbestandteile von Anton
Aellig allié Schärer, Christian Stoller allié Aellig
und Gottlieb Aellig allié Zehnder und vereinigt den Besitz in
seiner Hand. Ob Wandfluh sofort an eine Weiterführung der
Zündholzfabrik gedacht hat ist nicht bekannt. Es fehlen jedenfalls
amtliche Unterlagen in denen irgendwelche Bemühungen in dieser
Richtung unternommen worden wären. |
1915 Kandergrund |
Albert Wandfluh allié Klopfenstein Zündholzfabrik in Bifingen / Pächter: Gebrüder Gehring Es sind Unterlagen aus den Jahr 1915 bekannt,
in denen wahrgenommen wird, dass die Gebrüder Walter und Gotthold
Gehring mit ihrer Schwester in der alten Zündholzfabrik Aellig in
Bifigen bei der Fabrikation von Zündhölzern gearbeitet haben
sollen. Aus irgendwelchen Gründen wird aber der Pachtvertrag
gekündigt und Albert Wandfluh sowie sein Teilhaber David Ryter
bemühen sich selbst um die Einrichtungsbewilligung. |
1915 - 1916 Kandergrund |
Albert Wandfluh u. David Ryter Zündholzfabrik Der Notar Bühler bescheinigt, dass die
Herren Albert Wandfluh allié Klopfenstein, Davids sel. und David
Ryter allié Reichen, Davids Sohn beide gemeinsame
Eigentümer, der im Grundblatt Nr. 551 eingetragenen
Fabrikbesitzungen in Bifigen sind. Unter Nr. 6 ein für 5.600.- Fr.
brandversichertes Zündhölzchenfabrikgebäude, unter Nr.
6e ein für 500.- Fr. brandversicherter Dörrofen. Sie stellen nun einen Gesuch für die
benötigte Einrichtungsbewilligung, und füllen auch ein
Frageschema aus, wo darauf hingewiesen wird, dass 8 Arbeiter
beschäftigt sein werden, die im Handbetrieb mit zwei
Einlegemaschinen die Fertigung aufnehmen werden. Die Bewilligung zur
Zündhölzchenfabrikation nach vorgelegter Rezeptur und Muster
wird unter einigen Bedingungen seitens des Regierungsrates am
23.11.1915 erteilt. Die Fertigung wird bei reger Nachfrage aufgenommen. |
1916 - 1925 Kandergrund |
David Ryter Zündholzfabrik Obwohl Albert Wandfluh und David Ryter weiter
gemeinsame Eigentümer sein müssen wird die Führung der
Fabrik den letzten überlassen. Der Eintrag ins Handelsregister vom
18.04.1916 lautet: „Inhaber der Firma D. Ryter,
Zündholzfabrik in Kandergrund ist David Ryter, Davids, von
Frutigen, wohnhaft in Bifigen zu Kandergrund.
Zündholzfabrikation.“ Die angedeutete Trennung bezieht sich nur auf
den Fabrikbetrieb. Im Jahr 1927 ist zu erfahren, dass Walter Gehring
die Fabrik von Albert Wandfluh gepachtet hat. Die
Eigentumsverhältnisse an der Imobilie wären noch zu
klären. Für die Zündholzfabrik von David
Ryter wird am 23.03.1918 eine Betriebsordnung genehmigt, die sich an
die allgemeinen Regeln hält. In der Fabrik sind weiter 10 bis 12
Arbeiter beschäftigt. Die Arbeit ruht hier, wenn es keinen Absatz
für Zündhölzer gibt. Über Situationen dieser Art
wird seiten des Amtsarztes berichtet. Eine weitere Fabrikordnung wird
am 24. Juni 1920 genehmigt. Seitens des Gemeinderates in Kandergrund
wird im Schreiben vom 17. Januar 1923 berichtet: „ Betr. der
Fabrikhygiene lässt sich nichts aussetzen. Die Arbeitszeit wird
eingehalten. Es sind keinerlei Klagen eingelaufen, dass die weiblichen
Arbeiter in irgend einer Beziehung überanstrengt oder dass die
Schutzvorschriften nicht eingehalten würden. Minderjährige,
d.h. jugendliche Personen, werden überhaupt nicht
beschäftigt. Überzeit-Bewilligungen sind nicht
vorgenommen.“ Bereits zum Jahresende 1925 wird die Fabrik wieder
stillgelegt. Die Eintragung dazu im Handelsregister erfolgt aber erst
am 24.10.1927. Im Jahr 1923 sind hier noch 2.184 Kisten
Zündhölzer hergestellt worden. Die Stillegung erfolgte
wahrscheinlich nach einer Vereinbarung mit dem schwedischen
Zündholztrust. Wahrscheinlich ist seitens der schwedischen Seite
etwas übersehen worden, denn im Jahr 1927 bemüht sich bereits
Walter Gehring aus Frutigen um die Fabrikationsbewilligung. |
1927 - 1928 Kandergrund |
Albert Wandfluh Zündholzfabrik / Pächter: Walter Gehring-Schneider Um die im Jahr 1925 stillgelegte Fabrik
bemüht sich nun Walter Gehring-Schneider aus Frutigen,
Angehöriger einer alten Zündholzfabrikantenfamilie . Er
möchte sie von neuem in Betrieb setzen, allerdings nach modernsten
Erkenntnissen von der Einrichtung her. Der Fabrikinspektor stellt nun
einige Bemerkungen seitens der Ausstattung vor, die auch vom
Volkswirtschaft-Departement übernommen werden. Es sollen hier
hauptsächlich die sog. schwedischen Zündhölzer gefertigt
werden. Dazu wird u.a. eine Kompletmaschine, ein
Schachtelabfüllapparat und andere Maschinen aufgestellt. Am
22.02.1928 meldet Walter Gehring-Schneider dem
Regierungsstatthalteramt, dass die Fabrik den Betrieb aufnehmen
könnte. Es kommt aber zu Schwierigkeiten bei der Inbetriebnahme
des Automaten, so das die endgültige Fabrikbetriebsbewilligung
erst am 30.10.1928 erteilt wird. Obwohl Walter Gehring in seinem Namen
um die Betriebsbewilligung nachsucht, kam es bereits zur Gründung
einer Aktiengesellschaft, die diese Fabrik übernehmen wird. Walter
Gehring- Schneider musste einen längeren Pachtvertrag besitzen,
der nicht angefochten werden konnte. Dennoch wird die Fabrik am
4.02.1928 an den Rechtsanwalt Dr. Bruno Honegger aus Zürich
verkauft. Dies ändert aber nichts an der Tätigkeit der
Familie Walter Gehring. Im Kaufvertrag gibt es keinen Hinweis darauf,
dass der Kauf für den schwedischen Zündholztrust erfolgt ist. Am 13. November 1935 wird die Immobilie weiter
verkauft, neuer Eigentümer ist die Zündholzfabrik J. H. Moser
A.G. in Kanderbrück, die im Besitze des schwedischen Konzerns ist.
Endlich am 26.September 1944 wechselt der Besitz an die
Zündwarenfabrik Kandergrund A.G. Die Hintergründe weswegen
der schwedischer Konzern hier so nachgiebig war sind nicht bekannt. |
1928 - 1972 Kandergrund |
Zündwarenfabrik Kandergrund A.G. Am 21.12.1927 kommt es zur Gründung der Zündwarenfabrik Kandergrund A.G. Es handelt sich hier um eine Aktiengesellschaft, die aus Mitgliedern der Familie Walter Gehring besteht. Der letzte bringt in die Aktiengesellschaft seine von A. Wandfluh gemietete und von Walter Gehring umgebaute Zündwarenfabrik am sog. Bifigstutz mit allen nötigen Einrichtungen von Maschinen, Motoren usw. zum Pauschalpreis von 200.000.- Fr. ein. Für die ersten drei Jahre besteht der Verwaltungsrat aus dem Präsidenten Walter Gehring-Schneider, Mathias sel., von Rüdlingen und Vizepräsidenten, Frau Marie Gehring-Schneider, Walters Ehefrau, von Rüdlingen in Frutigen. Das ganze Gesellschaftskapital wird wahrscheinlich von der Familie gestellt und die Aktiengesellschaft ist unabhängig vom schwedischen Zündholztrust, dies müsste allerdings genau hinterfragt werden.
In der Zündholzfabrik Kandergrund werden
durchschnittlich je nach Jahr zwischen 15 bis 55 Arbeiter
beschäftigt. Nebst bewilligter Zündhölzer, sucht die
Fabrik im Jahr 1930 auch um die Erlaubnis zur Fabrikation von
Bengalzündhölzern nach, was auch genehmigt wird. Die
Arbeitsbedingungen in der Fabrik mussten nicht die besten gewesen sein,
denn bereits im Jahr 1930 kommt es zu anonymen Schreiben an die
Behörden mit verschiedenen Anschuldigungen von der Nutzung der
Räumlichkeiten her, die aber als unbegründet ad acta gelegt
werden. Im Jahr 1931 bekommt die Fabrik eine Dampfanlage, wozu ein
Kesselhaus gebaut wird. Ende des Jahres 1931 kommt zu einem Brand durch
Reibung in den Sammelkisten, was den Fabrikinspektor veranlasst die
Fabrik einer erneuten Inspektion zu unterziehen. Er stellt jetzt u.a.
die allgemeine Beengtheit der Fabrikationsanlage fest und empfiehlt so
rasch wie möglich, eine Betriebserweiterung vorzunehmen. Die
vorgelegte Fabrikordnung wird seitens des Regierungsrates am 10.11.1933
genehmigt. Die Pläne für eine Erweiterung der
Fabrik liegen im Jahr 1934 vor. Es sollen vier neue Gebäude
entstehen: a. Fabrikneubau für die Fabrikation und Lagerung der
Holzschachteln b. Chemikalienhaus c. Kesselhaus d. Lagerschuppen
für fertige Ware, Holzdraht und Holzschachteln. Die Baupläne
werden am 15. Mai 1934 genehmigt, infolge eines Baueinspruchs aber
nicht erstellt. Die Sache fängt mit einen Baugesuch an anderer
Stelle von neuem an und kommt erst im Jahr 1935 zu Genehmigung.
Endgültig gebaut werden im Jahr 1936 das Chemikaliengebäude
und das Kesselhaus. Die ab dem Jahr 1936 tätige
Preisüberwachungs-Kommission beim Volkswirtschaftsdepartement
bewirkt, dass die Zündholzfabriken eine Konvention unterschreiben.
Nun werden von der Kommission nicht bloss die Preise, sondern auch
Kontingente festgelegt. Dieses Vorgehen beruhigt den bisherigen
Konkurrenzkampf. Bauanträge aus dem Jahr 1938 weisen darauf
hin, dass in Kandergrund auch die Fertigung von Zündholzbriefchen
aufgenommen werden soll. Im Jahr 1946 wird beschlossen einen
Zweigbetrieb in Frutigen in der Nähe des Bahnhofs zu gründen
wo pyrotechnische Artikel und Buchzünder hergestellt werden
sollen. Weiteres dazu ist unter Frutigen zu finden. Dem Eintrag im Handelsregister vom 4.2.1948 ist
zu entnehmen, dass: „ Aus dem VR ist infolge Todes der
Präsident, Walter Gehring-Schneider, ausgeschieden. Seine
Unterschrift ist erloschen. Neu zur Präsidentin des VR wurde
gewählt Marie Gehring-Schneider, bisher Vizepräsidentin. Sie
führt Einzelunterschrift. „
Im Jahre 1950 kommt es zu einer erneuerten
Erweiterung der Fabrik in Kandergrund. Es wird eine zweite
Kompletmaschine aufgestellt, was endlich die Fabrikationstrennung der
Sesquishölzchen und schwedischen Zündhölzchen vollzogen
werden kann, was die Betriebssicherheit sehr erhöht. Der Umbau ist
1951 fertig und die Betriebsgenehmigung wird erteilt. Dem Eintrag ins
Handelsregister vom 21.7.1977 ist zu entnehmen: „
Zündwarenfabrik Kandergrund AG, in Kandergrund (SHAB Nr. 287 vom
9.12.1959, S. 3392). Die einzige Verwaltungsrätin Frau Marie
Gehring Schneider ist infolge Todes ausgeschieden. Im weiteren ist
ausgeschieden der Prokurist Josef Brägger. Ihre Unterschriften
sind erloschen. Neu wurden gewählt: als Präsident Otto
Stoller, von Kandergrund in Frutigen; als Sekretärin Frau Emma
Klopfenstein, von Adelboden, in Achseten, Gemeinde Frutigen, und als
Vizepräsident Peter Klopfenstein , von Adelboden, in Achseten,
Gemeinde Frutigen. Präsident, Vizepräsident und
Sekretärin zeichnen kollektiv zu zweien.“ Mit Kaufvertrag vom 24. November 1977 wird die Immobilie an die Firma Trummer & Co. verkauft. |
1972 - 1973 Kandergrund |
Hiag Holzindustrie AG St. Margrethen Zweigbetrieb Kandergrund Nachdem die Fertigung im Jahr 1972 aufgegeben
worden ist werden die Räumlichkeiten in Kandergrund Gelände
Nr. 7D an die Zündholzfabrik in Unterterzen verpachtet. Dies
musste wahrscheinlich bereits mit dem Einverständnis der
schwedischen Gruppe aus Nyon geschehen sein. Die Hiag,
Zündholzfabrik Unterterzen übernimmt zwei Objekte, das obige
und die Räumlichkeiten in Frutigen Bahnhofstrasse. Die
Räumlichkeiten in Kandergrund werden für die Fertigung von
Bengalzündhölzern genutzt. Es erfolgt hier deren Anstrich ,
sowie die Verpackung. Ausser der Bengalen werden auch Fackeln und
Wunderkerzen gefertigt. Wer in dieser Zeit die Aufsicht hatte ist nicht
näher bekannt. Der Vertrieb der hier hergestellten Artikel ist von
der Hiag fortgeführt worden. |
1973 - 1976 Kandergrund |
Terza Pyrotechnik AG Parallel zu der Gründung der Terza
Zündwarenfabrik AG, der die Zündholzfabrik in Unterterzen
unterstellt ist, kommt es in Frutigen zur Gründung der Terza
Pyrotechnik AG. Beide Aktiengesellschaften arbeiten Hand in Hand, was
schon anhand der beidseitigen Mitglieder des Verwaltungsrates zu sehen
ist. Terza Pyrotechnik AG, in Frutigen. Gemäss
öffentlich beurkundetem Errichtungsakt und Statuten vom 29.Juni
1973 besteht unter dieser Firma eine Aktiengesellschaft. Sie bezweckt
die Herstellung, den Handel und die Verarbeitung von Produkten der
Zündholzbranche, speziell von pyrotechnischen Artikeln. Sie kann
Grundstücke erwerben, sich an anderen Unternehmungen des In- und
Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen
erwerben oder errichten und Vertretungen übernehmen. Das voll
einbezahlte Grundkapital beträgt Fr. 50.000.-, eingeteilt in 500
Inhaberaktien zu Fr. 100.-. Publikationsorgan der Gesellschaft ist das
SHAB. Einladungen und Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch
eingeschriebenen Brief, sofern deren Adressen alle bekannt sind. Der VR
besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ihm gehören an:
Conrad Marti, von Wattwil, in Unterterzen, Gemeinde Querten, als
Mitglied. Conrad Marti führt Einzelunterschrift; Fritz Waibel
zeichnet kollektiv zu zweien. Kollektivprokura wurde erteilt an Ernst
Giger, von Murg, Gemeinde Quarten, in St. Margrethen; Jules
Wietlisbach, von und in Zürich; Dionys Giger, von Quarten, in
Unterterzen, Gemeinde Quarten. Diese drei Prokuristen zeichnen
kollektiv zu zweien unter sich oder mit Fritz Waibel, welcher
gleichzeitig als Direktor und Geschäftsführer ernannt wird.
Geschäftslokal: Schwandistrasse. Es wird weiter in Kandergrund, sowie der
Bahnhofstrasse in Frutigen produziert. In Kandergrund wird für die
Fertigung die ehemalige Montagehalle 24x5 Meter genutzt. Es arbeiten
hier 2-4 Frauen, die u.a. die Bengalen verpacken und die Schachteln
anstreichen. Als Leiter des Betriebs wird Herr Willen jun. eingestellt
der zunächst von Herrn Giger aus Unterterzen angelernt und
eingeführt wird. Im Jahr 1976 wird auch die Terza Pyrotechnik AG
von der Diamond S.A. in Nyon übernommen. Die Räume in
Kandergund werden für die Fertigung nicht mehr genutzt. Die Terza
Pyrotechnik A.G. besteht noch im Jahr 1978. Was für Aufgaben von
ihr erfüllt werden ist nicht näher bekannt. |
um 1863 Kandersteg (Fabrik I) |
Peter Großen, Jakob Clausen alliè Stocker, Johannes Klopfenstein Säge und Zündhölzerei in Windfallen Bei der Zündhölzerei handelt es sich
wahrscheinlich um eine Fabrik, wo rohe Zündhölzer gefertigt
worden sind. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass hier
doch Zündhölzer als solche hergestellt wurden. |
1865 - 1867 Kandersteg (Fabrik II) |
Johann Josef Schniedrig Zündholzfabrik Am 7.07.1865 kauft Johann Josef Schniedrig,
Johannes Sohn aus Grächen, Kanton Wallis vom Samuel Glausen einen
abgesteckten Platz an der Niedermatte, wo er eine Zündholzfabrik
erbauen will. Eine direkte Betriebsbewilligung für diese Vorhaben
ist nicht vorhanden, aber es besteht ein Hinweis, dass die Erlaubnis am
25.11.1865 erteilt worden ist. Die Fabrik wird im späteren
Kaufvertrag folgend beschrieben: „Eine neu in Stein erbaute und
mit Schiefer gedeckte Zündhölzchenfabrik an der Niedermatte
zu Kandersteg.“ Kaum war die Fabrik erbaut wird sie bereits
weiter verkauft. Weitere Einzelheiten für diesen Zeitraum sind nicht vorhanden. |
1867 - 1876 Kandersteg |
Johannes Klopfenstein Zündholzfabrik Am 7. Juni 1867 wird die Zündholzfabrik
von Johannes Klopfenstein, Sohn, Gemeinderat gekauft. Die Fabrik ist
unter 1119 für Fr. 7.600 gegen Brand versichert. Klopfenstein war
bereits einige Jahre am Sägewerk und der Zündhölzerei in
Windfallen beteiligt. Aus der Untersuchung des Amtsarztes für das
Jahr 1867 erfahren wir, dass die Fabrik eigentlich aus drei Räumen
besteht, die Räume sind unten 9 und oben 7 Fuss 5“ hoch. In
einer Anzeige aus dem Jahr 1874 wird als Eigentümerin die Mutter
Elisabeth Klopfenstein bezeichnet. Johannes Klopfenstein ist gestorben,
seine Erbangelegenheiten aber noch nicht endgültig geregelt. |
1876 - 1878 Kandersteg |
Abraham Klopfer Pächter: Peter Klopfenstein & Gilgian Hari Zündholzfabrik Zum 21.04.1876 verkaufen die Geschwister
Johannes, Peter, Abraham, Elisabeth und Susanna Klopfenstein, Johannes
sel. Kinder, und Gilgian Hari allié Klopfenstein die
Zündholzfabrik an Abraham Klopfer, Abrahams sel. Sohn von
Echichans, Bäcker auf Achern zu Frutigen. Obwohl die Fabrik an
Abraham Klopfer verkauft worden ist, werden im Jahr 1876 als Betreiber
noch Peter Klopfenstein & Gilgian Hari ausgewiesen. Ob diese Bezeichnung aus Gewohnheit verwendet
wird, oder gab es ein Pachtverhältnis, kann heute nicht mehr genau
geklärt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Fabrik unter
diesem Namen bloss zwischen 1874 bis 1876 geführt worden ist. |
1878 - 1883 Kandersteg |
Abraham Klopfer Zündholzfabrik Ab dem Jahr 1878 wird in allen amtlichen
Angelegenheiten als Fabrikbesitzer der Gemeinderat, Bäcker u.
Krämer Abraham Klopfer bezeichnet, er unterschreibt auch die
gemeinsame Fabrik-Ordnung der Zündholzfabriken im Amte Frutigen. Wahrscheinlich unter Zugzwang des Gesetzes vom
23.12.1879 wie auch des Regulativs vom 25.5.1880 stellt Abraham Klopfer
an die Direktion des Innern ein Erweiterung- und Anbaugesuch , zur
Einrichtung der Fabrikation der schwedischen Zündhölzer. Zu
Herstellung der letzten dürfte es in der sehr kleinen Fabrik kaum
gekommen sein. Im Jahr 1879 sind in der Fabrik 4 Männer und 15
Frauen beschäftigt. Die Unterschrift von Klopfer ist auch unter
der Bittschrift der Zündholzfabrikanten an das schweizerische
Handelsdepartement zu sehen. Hier bitten die Fabrikanten um eine
Verlängerung der Frist ab der das Verbot des gelben Phosphors
gilt. Der Amtsarzt, wie auch der Fabrikinspektor bezeichnen im Bericht
für das Jahr 1880 die Immobilie als einen Neubau, anderseits wird
eine Bau- und Einrichtungsbewilligung erst am 21. Januar 1881 erteilt.
Am 3. Januar 1881 legt Abraham Klopfer ein Zündholzrezept für
phosphorfreie Zündhölzer vor, das im Gegensatz zu anderen
Rezepten auch genehmigt wird. Im Laufe des Jahres 1881 ist die Fabrik vom
Sohn Johann Klopfer übernommen worden, denn sein Name wird in
amtlichen Schreiben verwendet. Was anderes sagen die Eintragungen ins
Handelsregister aus. Im Eintrag vom 25.01.1883 ist zu lesen: „
Inhaber der Firma Abraham Klopfer, Fbkt. in Kandersteg ist Abraham
Klopfer,, Zündwarenfabrikant, Bäcker und Krämer zu
Kandersteg". Erst dem Eintrag vom 25. Juli 1900 nach, ist
die Firma erloschen: „Die Firma Abraham Klopfer, Fbkt., in
Kandersteg (SHAB vom 3. Februar 1883 ), ist erloschen wegen Absterben
des Inhabers“. Weswegen ab dem Jahr 1881 abwechselnd die
Vornamen Abraham und Johann verwendet worden sind, müsste noch
geklärt werden. Am 27.02.1886 ist in der Fabrik ein Feuer ausgebrochen, dessen Herd sich im Trocknungszimmer entwickelt hat. Im Bericht des Amtsarztes für die Jahre
1887 + 1888, aber auch in Berichten für weitere Jahre wird
über die Fabrik in Kandersteg folgendes berichtet: „Johann
Klopfer hält eine sehr gute Ordnung, hat zwar einen sehr kleine
Fabrik, wo höchstens 4-5 Arbeiter beschäftigt sind. Das
Einlegen besorgt er nun ganz in den Privathäusern. Die Fabrik
selbst steht an einen gesunden luftigen Ort noch nie hatte es
Krankheiten gegeben, er arbeitet überhaupt meistens nur wenn
Arbeitsmangel herrscht.“ Im Jahr 1888 bricht in der Schwefelküche ein Feuer aus, wobei aber der Schaden unter 100.- Fr. ausmachte. Die für das Jahr 1891 durchgeführte
Inventarschätzung bewertet die Liegenschaft auf 2.760.- Fr., und
die Ausstattung und Maschinen auf 970.- Fr. Die Fabrik in Kandersteg fabrizierte bloss
dann, wenn ein entsprechender Bedarf bestand. Mit der Zeit wurden die
Produktionszyklen immer kürzer, im Jahr 1891 sollte die Produktion
ab dem Herbstmonat bis in das Jahr 1892 geruht haben. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass es darauf überhaupt keine Produktionsaufnahme
mehr gegeben hat, denn im Jahr 1895 gibt es bereits die Angabe:
„Geschlossen „. Bei den Besuchen zwischen 1888 bis 1898 wird vom Fabrikinspektor festgestellt, dass die Fabrik nicht in Betrieb sei. Abraham Klopfer ist am 25. November 1897 gestorben. Am 25.10.1898 verfügt die Direktion des Innern die Streichung des Betriebs aus der Fabrikliste, da die Fabrik eingegangen sei. Zu diesem Zeitpunkt wird der Besitz mit Vertrag vom 20.05.1898 aufgeteilt, die Zündholzfabrik fällt wahrscheinlich an den Sohn Karl Klopfer allié Schmid, Negotiant in Kandersteg. Im Jahr 1898 wird das Gebäude bereits als Wohnung genutzt. |