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Forschung


Zündholzfabriken im Kanton Obwalden


Im Kanton Unterwalden gab es nur eine Zündholzfabrik, die von der Grösse her eher als ein Manufakturbetrieb gelten konnte. Die Herstellung erfolgte hier wahrscheinlich rein handwerksmässig, bei Anwendung der einfachsten Technik.

1854 - 1866 Beckenried

Johann Kaspar Devit, Zündholzfabrik

Die erste Niederlassungsbewilligung in Beckenried erhielt Johann Kaspar Devit am 19.9.1854, diese Bewilligung ist dann je zwei Jahre bis 1867 verlängert worden.

Devit kam nach Beckenried, nach einen zweijährigen Zwischenaufenthalt in Basel aus seiner Heimatgemeinde Gschwand im Großherzogtum Baden. Es besteht leider keine Betriebsgenehmigung für diese Fabrik ausser einem Hinweis, daß die Gründung am Mühlebach an Stelle der vordem bestehenden Mühle erfolgt sein soll.

Es ist zu vermuten, dass Johann Kaspar Devit die Fabrik von irgendjemand übernommen hat, oder auch die ganze Einrichtung durch ihn selbst erfolgte. Wenn es so wäre, so geschah das im Jahr 1854 gleich nach der Ankunft nach Beckenried. Aktenkundig wird Devit erst ab 1862, wo einige Vorgänge im Wochenratsprotokoll der Kantonsregierung aufgenommen sind. Am 18.08.1862 wird für die Zündholzfabrik in Beckenried eine Fabrikations-Verordnung erlassen in der die sanitären Betriebsbedingungen festgelegt werden. Es geht um Beschränkungen bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, es werden auch Untersuchungen der Arbeiter durch die Amtsärzte verlangt. Devit wird angewiesen einiges in seiner Fabrik zu ändern. Alle diese Massnahmen nutzen nicht viel bzw. sie werden missachtet, denn im Jahr 1865 muss der Amtsarzt feststellen, dass einige Kinder an Phosphornekrose erkrankt sind. Darauf wird seitens der Kantonsregierung eine verschärfte Fabrikations-Verordnung erlassen. Eines der erkrankten Mädchen klagt eine Entschädigung ein, die ihr auch seitens des Gerichts gewährt wird. Alle diese Umstände führen dazu, dass Devit im Jahr 1866 die Zündholzfabrik verkauft.

Die finanziellen Folgen des Verkaufs waren wahrscheinlich nicht richtig durchdacht, denn er muss im Jahr 1867 seine finanziellen Forderungen beim Käufer einklagen.

1866 - 1871 Beckenried

Heinrich Benz-Näher

Im Jahr 1866 übernimmt Heinrich Benz- Näher die Zündholzfabrik in Beckenried. Beim Kauf wird ein Vertrag unterschrieben, wo das meiste des Kaufpreises mit irgendwelchen weiteren Verpflichtungen gedeckt wird. Die finanzielle Seite des Erwerbs, bei minimalem Eigenkapital, übersteigt die Möglichkeiten von Heinrich Benz-Näher. Bereits im Jahr 1866 werden die ersten finanziellen Streitigkeiten aktenkundig und ziehen sich weiter von Jahr zu Jahr. Auch mit dem benachbarten Sägereibesitzer gibt es Streitigkeiten die vor Gericht ausgetragen werden. Es musste in dieser Zeit auch bestimmte Forderungen seitens der Behörden gegeben haben, denn am 3.01.1870 wird eine neue Brandordnung für die Zündholzfabrik Benz-Näher erlassen. Die finanziellen Schwierigkeiten machen es Benz-Näher auch unmöglich die Landsteuer zu bezahlen, er bittet ohne Erfolg um deren Stundung. Die Schwierigkeiten eskalieren so, dass es am 27.01.1870 zur Vorladung wegen Konkurs kommt. Es sollen Schulden von 14.141 Fr. befriedigt werden, was aber nicht mehr möglich ist. Der Konkurs hat auch noch strafrechtliche Folgen in Form des Entzugs der Aktivbürgerrechte. Die finanzielle Seite der Fabrik stand so schlecht, dass die Kreditoren die Übernahme der Fabrik ausgeschlagen haben.

1871 - 1877 Beckenried

Johann Kaspar Kambly

Unter nicht näher bekannten Umständen kommt die Fabrik im Jahr 1871 in den Besitz von Johann Kaspar Kambly. Der neue Besitzer versäumt zunächst die Beantragung einer Niederlassungsbewilligung und wird vom Gemeinderat aufgefordert dies sofort nachzuholen. Die Niederlassung wird Kambly dann am 30.09.1871 erteilt. Zur gleichen Zeit veranlasst der Gemeinderat auch eine ärztliche Untersuchung aller in der Fabrik arbeitenden Kinder. Die meisten Arbeiten in der Fabrik werden wahrscheinlich von Kindern erledigt. Es ist unbekannt ob der Span und Zündholzdraht in der Fabrik selbst hergestellt worden sind, bzw. zugekauft wurden. Im Jahr 1874 fordert der Gemeinderat Kambly auf, eine neue Fabrikordnung vorzulegen. Es werden auch Garantien in Bezug auf die Feuersicherheit, wie auch durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangt. Im Jahr 1877 wird die Fabrik in Beckenried wahrscheinlich aufgegeben, denn bereits 1878 wird Kambly als Geschäftsführer in der Zündholzfabrik von J. F. Kammerer erwähnt.

Im Jahr 1876 wohnte Kambly noch in Beckenried, denn am 13.07. kam hier sein Sohn Kaspar Emil zur Welt.

Er kann einige Gründe für die Aufgabe der Zündholzfabrik in Beckenried geben, bessere Bedingungen und gesichertes Gehalt bei Kammerer, oder auch Lasten die sich aus den ab 23.3.1877 geltenden Gesetz betr. Arbeit in den Fabriken, ergaben.



Quellenmaterial:

1. Walter Amstutz, Die schweizerische Zündholz-Fabrikation, Diss., Weinfelden 1928

2. Franz Odermatt, Der Kanton Unterwalden mit dem Wald im 19 Jahrhundert, Stans ,1937

3. Markus Keller, Lizentiatsarbeit, Armut im Kanton Nidwalden 1850-1900, Böbikon (AG), 1987

4. Neues vollständiges Handel und Gewerbe Adressbuch der gesamten Schweiz, Zürich 1877

5. Amtsblatt des Kanton Unterwalden, Jahrgang 1854, 1862, 1869, 1870

6. Staatsarchiv Unterwalden in Stans, Akten A 1057, WRP, Gerichtsakten.

Schweizerisches Zündholzmuseum, Dieter Weigelt August 2003