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Zündholzfabriken im Kanton Obwalden
Im Kanton Unterwalden
gab es nur eine Zündholzfabrik, die von der Grösse her eher
als ein Manufakturbetrieb gelten konnte. Die Herstellung erfolgte hier
wahrscheinlich rein handwerksmässig, bei Anwendung der einfachsten
Technik.
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1854 - 1866 Beckenried |
Johann Kaspar Devit, Zündholzfabrik Die erste Niederlassungsbewilligung in
Beckenried erhielt Johann Kaspar Devit am 19.9.1854, diese Bewilligung
ist dann je zwei Jahre bis 1867 verlängert worden. Devit kam nach Beckenried, nach einen
zweijährigen Zwischenaufenthalt in Basel aus seiner Heimatgemeinde
Gschwand im Großherzogtum Baden. Es besteht leider keine
Betriebsgenehmigung für diese Fabrik ausser einem Hinweis,
daß die Gründung am Mühlebach an Stelle der vordem
bestehenden Mühle erfolgt sein soll. Es ist zu vermuten, dass Johann Kaspar Devit
die Fabrik von irgendjemand übernommen hat, oder auch die ganze
Einrichtung durch ihn selbst erfolgte. Wenn es so wäre, so geschah
das im Jahr 1854 gleich nach der Ankunft nach Beckenried. Aktenkundig
wird Devit erst ab 1862, wo einige Vorgänge im Wochenratsprotokoll
der Kantonsregierung aufgenommen sind. Am 18.08.1862 wird für die
Zündholzfabrik in Beckenried eine Fabrikations-Verordnung erlassen
in der die sanitären Betriebsbedingungen festgelegt werden. Es
geht um Beschränkungen bei der Beschäftigung von Kindern und
Jugendlichen, es werden auch Untersuchungen der Arbeiter durch die
Amtsärzte verlangt. Devit wird angewiesen einiges in seiner Fabrik
zu ändern. Alle diese Massnahmen nutzen nicht viel bzw. sie werden
missachtet, denn im Jahr 1865 muss der Amtsarzt feststellen, dass
einige Kinder an Phosphornekrose erkrankt sind. Darauf wird seitens der
Kantonsregierung eine verschärfte Fabrikations-Verordnung
erlassen. Eines der erkrankten Mädchen klagt eine
Entschädigung ein, die ihr auch seitens des Gerichts gewährt
wird. Alle diese Umstände führen dazu, dass Devit im Jahr
1866 die Zündholzfabrik verkauft. Die finanziellen Folgen des Verkaufs waren
wahrscheinlich nicht richtig durchdacht, denn er muss im Jahr 1867
seine finanziellen Forderungen beim Käufer einklagen. |
1866 - 1871 Beckenried |
Heinrich Benz-Näher Im Jahr 1866 übernimmt Heinrich Benz-
Näher die Zündholzfabrik in Beckenried. Beim Kauf wird ein
Vertrag unterschrieben, wo das meiste des Kaufpreises mit irgendwelchen
weiteren Verpflichtungen gedeckt wird. Die finanzielle Seite des
Erwerbs, bei minimalem Eigenkapital, übersteigt die
Möglichkeiten von Heinrich Benz-Näher. Bereits im Jahr 1866
werden die ersten finanziellen Streitigkeiten aktenkundig und ziehen
sich weiter von Jahr zu Jahr. Auch mit dem benachbarten
Sägereibesitzer gibt es Streitigkeiten die vor Gericht ausgetragen
werden. Es musste in dieser Zeit auch bestimmte Forderungen seitens der
Behörden gegeben haben, denn am 3.01.1870 wird eine neue
Brandordnung für die Zündholzfabrik Benz-Näher erlassen.
Die finanziellen Schwierigkeiten machen es Benz-Näher auch
unmöglich die Landsteuer zu bezahlen, er bittet ohne Erfolg um
deren Stundung. Die Schwierigkeiten eskalieren so, dass es am
27.01.1870 zur Vorladung wegen Konkurs kommt. Es sollen Schulden von
14.141 Fr. befriedigt werden, was aber nicht mehr möglich ist. Der
Konkurs hat auch noch strafrechtliche Folgen in Form des Entzugs der
Aktivbürgerrechte. Die finanzielle Seite der Fabrik stand so
schlecht, dass die Kreditoren die Übernahme der Fabrik
ausgeschlagen haben. |
1871 - 1877 Beckenried |
Johann Kaspar Kambly Unter nicht näher bekannten Umständen
kommt die Fabrik im Jahr 1871 in den Besitz von Johann Kaspar Kambly.
Der neue Besitzer versäumt zunächst die Beantragung einer
Niederlassungsbewilligung und wird vom Gemeinderat aufgefordert dies
sofort nachzuholen. Die Niederlassung wird Kambly dann am 30.09.1871
erteilt. Zur gleichen Zeit veranlasst der Gemeinderat auch eine
ärztliche Untersuchung aller in der Fabrik arbeitenden Kinder. Die
meisten Arbeiten in der Fabrik werden wahrscheinlich von Kindern
erledigt. Es ist unbekannt ob der Span und Zündholzdraht in der
Fabrik selbst hergestellt worden sind, bzw. zugekauft wurden. Im Jahr
1874 fordert der Gemeinderat Kambly auf, eine neue Fabrikordnung
vorzulegen. Es werden auch Garantien in Bezug auf die Feuersicherheit,
wie auch durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangt.
Im Jahr 1877 wird die Fabrik in Beckenried wahrscheinlich aufgegeben,
denn bereits 1878 wird Kambly als Geschäftsführer in der
Zündholzfabrik von J. F. Kammerer erwähnt. Im Jahr 1876 wohnte Kambly noch in Beckenried, denn am 13.07. kam hier sein Sohn Kaspar Emil zur Welt. Er kann einige Gründe für die Aufgabe
der Zündholzfabrik in Beckenried geben, bessere Bedingungen und
gesichertes Gehalt bei Kammerer, oder auch Lasten die sich aus den ab
23.3.1877 geltenden Gesetz betr. Arbeit in den Fabriken, ergaben. |
Quellenmaterial: 1. Walter Amstutz, Die schweizerische Zündholz-Fabrikation, Diss., Weinfelden 1928 2. Franz Odermatt, Der Kanton Unterwalden mit dem Wald im 19 Jahrhundert, Stans ,1937 3. Markus Keller, Lizentiatsarbeit, Armut im Kanton Nidwalden 1850-1900, Böbikon (AG), 1987 4. Neues vollständiges Handel und Gewerbe Adressbuch der gesamten Schweiz, Zürich 1877 5. Amtsblatt des Kanton Unterwalden, Jahrgang 1854, 1862, 1869, 1870 6. Staatsarchiv Unterwalden in Stans, Akten A 1057, WRP, Gerichtsakten. |
Schweizerisches Zündholzmuseum, Dieter Weigelt August 2003
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