Schweizerisches Zündholzmuseum | Oltnerstrasse 80 | 5012 Schönenwerd | www.zuendholzmuseum.ch
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Zündholz - Kataloge



Diese Kataloge sind eine kostenlose Datenbank mit Schweizer Zündholzbriefli, -schachteln, -etiketten und Warenzeichen. Da es unser Ziel ist, ihnen die Datenbank so umfangreich wie möglich anzubieten, sind wir auf die Mithilfe von ihnen angewiesen. Deshalb freuen wir uns über jede Art von Anregungen, Kritik, Fehlermeldungen und Zusendung von fehlenden Zündholzabbildern.



Spezialkatalog Zündholzbriefli



Firma Etincelle einzelne Briefli und Serien
Firma Terza einzelne Briefli und Serien
Firma Diamond Nyon (DN) einzelne Briefli
Firma Swedish Match Serien
Firma Allubox Serien
Firma Alfa Werbe AG einzelne Briefli und Serien
Zündwarenfabrik Kandergrund AG Serien
Firma Bawarel Liebefeld-Bern Serien
Firma Leupa Serien
Firma unbekannt Serien



Die Katalogblätter sind nicht chronologisch aufgebaut, da eine nachträgliche Bestimmung des Herstellerjahres nicht immer möglich ist.

Der erste Spezialkatalog befasst sich mit den schweizerischen Zündholzbriefli-Serien. Es ist möglich, dass die Anzahl Produkte, die eine Serie enthält, nicht abschliessend ist. Wir haben nur diejenige Sammelstücke in den Katalog aufgenommen, deren Nachweis wir erbringen konnten.

Alle Katalogblätter sind in PDF-Dokumenten abrufbar und zum Ausdruck geeignet. Durch anklicken des jeweiligen Musterstückes, erscheint das dazugehörende Katalogblatt im PDF-Format.



Spezialkatalog Zündholzschachteln



Firma Swedish Match Serien
Firma Allubox Serien




Spezialkatalog Zündholzetiketten



Etiketten von folgenden Firmen sind bis jetzt aufgeschaltet:
Firma Albert Klopfenstein Frutigen
Firma G.H. Fischer Fehraltorf
Zündholzfabrik Fleurier
Firma David Ryter  Kandergrund
Ferdinand Gehring  Frutigen
Etincelle
Diamond Nyon
Bohy & Brack / Bohy Gallay Nyon




Spezialkatalog Warenzeichen


Firma Diamond Nyon
Firma Fleurier
Firma G. Fischer Fehraltorf
Firma Holzindustrie - Aktiengesellschaft St. Margrethen
Firma Walter Gehring Frutigen
Firma Ferdinand Gehring Frutigen
Firma Ladoc S.A. / Lastar S.A. Genf / Châtelaine
Firma C. Locher Bern
Firma Albert Klopfenstein Frutigen
August Karlen  Wimmis
Firma E. Bohy & Brack  Nyon

Zu den ersten Eintragungen von Warenzeichen seitens der Zündholzfabrikanten kam es, nachdem der Bundesrat am 19. Christmonat 1879 das Bundesgesetz betreffend den Schutz der Fabrik und Handelsmarken beschlossen hatte. Mit diesem Gesetz sind die Wünsche dieser Fabrikanten erfüllt worden, die Interessen daran hatten, dass ihre Waren nicht mit gleichartigen Waren eines Konkurrenten verwechselt werden und dass dieser nicht dasselbe Warenzeichen verwendet. Der Schutz der Warenzeichen erfolgte durch Eintragung bzw. Hinterlegung ins Markenregister beim Eidgenössischen Amt für Fabrik- und Handelsmarken, dem späteren Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum in Bern. Die Schutzfrist für ein Warenzeichen bestand 20 Jahre von der Hinterlegung an gerechnet und konnte auf weiteren Zeitraum verlängert werden.
Die beim Eidgenössischen Amt hinterlegten Fabrik- und Handelsmarken wurden sukzessiv im Bundesblatt und Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Es gibt auch jährliche Zusammenstellungen der hinterlegten Marken, die als "Marken Jahressammlung" und ab dem Jahr 1968 als "Marken Jahres Sammlung" vom Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum in Bern, dem heutigen Bundesamt für geistiges Eigentum herausgegeben werden.
Die Hinterlegung der ersten Warenzeichen seitens der Zündholzfabrikanten erfolgte in einer Zeit, wo die Kennzeichungspflicht der Zündhölzer noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war.
Erst im Reglement über die Fabrikation und den Verkauf von Zündhölzern vom 17.10.1882 hat der Bundesrat den Zündholzfabrikanten die Verpflichtung auferlegt, alle Zündholz-Schachteln und Packungen zu kennzeichnen. Diese Verpflichtung galt ab dem 1.11.1882. In Art. 7 des Reglements ist folgendes festgelegt:
"Der Fabrikant ist verpflichtet, auf den Schachteln und Paketen aller Zündhölzchen in geeigneter Weise seinen Namen oder die Geschäftsfirma, oder deren amtlich deponierte Fabrikmarke anzubringen. Zündhölzchen, deren Verpackung diese Bezeichnung nicht trägt, dürfen nicht zum Verkauf angeboten und nicht importiert werden..."
Die Fabrikmarke musste also nicht unbedingt genutzt werden, denn es genügte eigentlich auch die Angabe der Zündholzfabrik in der die Zündhölzer hergestellt worden sind.
Trotzdem kam es jetzt vermehrt zu Hinterlegungen, wo die verwendeten Zündholzetiketten das Warenzeichen darstellten. Die Warenzeichen für Zündhölzer stammten nicht nur von einheimischen Fabrikanten, sondern auch von ausländischen Fabriken.
Die Kennzeichnung von Zündhölzern wird nochmals im Bundesgesetz vom 2.11.1898 betreffend Fabrikation, Vertrieb und Verkauf von Zündhölzern aufgegriffen. In Art. 6 ist hier folgendes festgelegt:
"Der Verkauf von Zündhölzern darf nur in Verpackungen, inbegriffen Pakete und Schachteln stattfinden, welche die Firma oder die amtlich deponierte Fabrikmarke des Fabrikanten tragen. Die Bestimmungen findet auch auf importierte und exportierte Zündwaren Anwendung."
Mit der Zeit kam es auch zur Hinterlegungen von Wortzeichen und Kürzeln von denen her die Erkennung des Herstellers möglich war. Es gibt auch einige Hinterlegungen, wo schweizerische Händler und Handelsorganisationen Zündhölzer schützen wollen, die mit bestimmter Etikette nur von ihnen verkauft worden sind.

Diese Publikation enthält folgende hinterlegte Warenzeichen:
- Zündholzetiketten wie auch Wort bzw. Figurenmarken die von Zündholzfabrikanten hinterlegt worden sind
- Zündholzetiketten verschiedener Händler und Handelsorganisationen
Nicht aufgenommen sind Wort bzw. Figurenmarken, die verschiedene andere Firmen für Zündwaren / Streichhölzer und zugleich viele andere Produkte hinterlegt haben. Keine einzige der hier publizierten Schutzmarke ist heute noch gültig.